499/A XXVI. GP

Eingebracht am 22.11.2018
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Antrag

 

der Abgeordneten Nico Marchetti, Dr. Axel Kassegger

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019.

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019.

§ 1 Die Wahlen in sämtliche Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und in die Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, können im Jahr 2019, abweichend von § 43 Abs. 2 erster Satz des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, auch von Montag bis Mittwoch einer Woche durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf eine erste Lesung dem Wissenschaftsausschuss zuzuweisen.

Begründung

Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 sollen in der Woche vom 27. bis 31. Mai 2019 stattfinden. Da aber der Donnerstag der 30. Mai ein Feiertag ist, sollen die Wahltage abweichend von § 43 Abs. 2 erster Satz HSG 2014 statt von Dienstag bis Donnerstag ausnahmsweise von Montag bis Mittwoch abgehalten werden.