508/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 22.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Aufwertung der persönlichen Assistenz

Persönliche Assistenz ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Diese wurde von Österreich 2008 ratifiziert. 2019 wird Österreich von der UNO überprüft, inwieweit die Konvention umgesetzt wurde. Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der Konvention dazu verpflichtet, anzuerkennen, dass Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden muss. So sollen behinderte Personen frei entscheiden können, wo und wie sie wohnen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an öffentlichen Angeboten muss auch behinderten Menschen möglich sein.

Artikel 19 der UN Behindertenrechtskonvention:

Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Inklusion in der Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

         Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;

         Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, zu Hause, in Einrichtungen und sonstiger Art, einschließlich der Persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Inklusion in der Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Segregation von der Gemeinschaft notwendig ist;

         gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Erfordernissen Rechnung tragen.

In Österreich wurde die Konvention nicht wie vereinbart umgesetzt. Die föderalistische Situation im Bereich der Persönlichen Assistenz im Privatbereich schafft in jedem Bundesland unterschiedliche Bedingungen. Nur Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit geregelt. Sie macht es für einen Großteil der Menschen mit Behinderungen möglich, mit Persönlicher Assistenz einer Arbeit nachzugehen.

Für die Erfüllung der UN-Konvention ist es allerdings notwendig, dass die tatsächlich benötigten Assistenzstunden auch für Lebensbereiche außerhalb der Arbeit finanziert werden. Die geförderten Mittel müssen einer fairen Entlohnung entsprechen. Laut UN- Konvention muss Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen nutzbar sein, auch für Menschen, die diese im Privatbereich brauchen. Das bedeutet, dass Persönliche Assistenz in ganz Österreich einheitlich geregelt werden muss.

Zu einem kritischen Ergebnis kam auch die Staatenüberprüfung 2013. Vom UN- Fachausschuss wurde empfohlen, Persönliche Assistenz bundesweit zu vereinheitlichen und auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit Lernbehinderungen den Zugang zu Persönlicher Assistenz zu ermöglichen. Der Fachausschuss äußerte sich besorgt darüber, dass die Zahl der Menschen, die in Institutionen leben, in den letzten 20 Jahren gestiegen sei.

In Wien verschärfte sich die Situation für behinderte Menschen. Die Kosten für die Beschäftigung von Persönlichen AssistentInnen steigen, da es eine rechtliche Verpflichtung gibt, diese zukünftig als Angestellte zu beschäftigen. Doch die Stundensätze, die vom Fond Soziales Wien finanziert werden, sind seit 2008 gleichgeblieben. Das Resultat: Menschen müssen mit immer weniger Assistenzstunden auskommen, was die Lebensqualität einschränkt und im Extremfall, z.B. bei Menschen, die auf Beatmungsgeräte angewiesen sind, lebensbedrohlich sein kann.

Damit die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich umgesetzt wird, braucht es

  -   bundesweit einheitliche Regelungen für Persönliche Assistenz für die Arbeit und für
       die Lebensbereiche außerhalb der Arbeit – also in einem ganzheitlichen Sinn;

  -   Zugang zu Persönlicher Assistenz unabhängig von der Art der Behinderung;

  -   bedarfsgerechte Finanzierung von Persönlicher Assistenz;

  -   einkommensunabhängige Persönliche Assistenz.

 

Auch in den Schulen gibt es eine unterschiedliche Auslegung bezüglich der Persönlichen Assistenz. So wird Persönliche Assistenz nur für körperbehinderte SchülerInnen ab der 5. Schulstufe und in Bundesschulen gewährt. Auch hier wäre eine Ausweitung eine wichtige Maßnahme.

Um sich diesem Thema ganzheitlich annähern zu können und die Expertise der Behindertenorganisationen und anderer Verbände einfließen zu lassen, würde sich eine parlamentarische Enquete eignen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, Maßnahmen für bundesweit einheitliche Regelungen für persönliche Assistenz für die Arbeit und für die Lebensbereiche außerhalb der Arbeit - also in einem ganzheitlichen Sinn - unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und den Behindertenverbänden zu entwickeln und dem Nationalrat vorzulegen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.