510/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 22.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Unterbindung unwürdiger Tiertransporte und Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EC) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport

Begründung

Videos[I] von anerkannten Tierschutzorganisationen führen uns immer wieder vor Augen,
dass den Tieren vor allem auf Langstreckentransporten - egal ob per Lastwagen und/oder
Schiff- häufig furchtbares Leid zugefügt wird und sie extremen Strapazen bzw Qualen
ausgesetzt werden. Nicht selten kommt es dazu, dass Tiere auf ihrem Weg zum weit
entfernten Schlachthof qualvoll verenden, da die Bedingungen auf den Transportmitteln katastrophal sind.

Gem. Art. 3 der Verordnung Nr. 1/2005 darf niemand eine Tierbeförderung durchführen
oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt
werden könnten. Weiters besagt einer der Erwägungsgründe (5) dieser Verordnung, dass
aus Tierschutzgründen lange Beförderungen von Tieren - auch von Schlachttieren - auf ein Mindestmaß begrenzt werden sollten. Definiert wird eine solche „lange Beförderung" als
eine Beförderung, die ab dem Zeitpunkt der Bewegung des ersten Tieres der Sendung 8
Stunden überschreitet. Teilweise sind die Tiere jedoch viel länger als 8 Stunden unterwegs
und auf ihrem langen Weg zum Schlachthof kommt es häufig weder zu einer ausreichenden Versorgung mit Wasser und Futter, noch werden die vorgeschriebenen Ruhezeiten
eingehalten.

Art. 3 lit. f dieser VO schreibt vor, dass das Wohlbefinden der Tiere regelmäßig zu
kontrollieren und in angemessener Weise aufrechtzuerhalten ist. Aufgrund der oben
erwähnten Videos ist jedoch klar ersichtlich, dass es wohl kaum zu ausreichenden Kontrollen
des Wohlbefindens der Tiere auf ihrem Transport zum Schlachthof kommen kann.

Außerdem scheint es häufig keine Bemühungen der Transportunternehmer zu geben, um
das Wohlbefinden der Tiere aufrechtzuerhalten.

Ein weiteres Problem sind die häufig unzureichend ausgestatteten Transportfahrzeuge bzw
die Tatsache, dass einfach mehr als die zulässige Anzahl an Tieren damit transportiert
werden. Durch den Platzmangel entstehen Verletzungen bei den Tieren und im schlimmsten
Fall werden sie sogar von den anderen zu Tode getrampelt.

Bei Langstreckentransporten sind die Tiere oft tagelang bis zum Schlachthof unterwegs.
Gerade in den Sommer- und Wintermonaten kommt es in den Transportmitteln immer
wieder zu unwürdigen Zuständen für die Tiere. Diese leiden dann tagelang unter den oft
extremen Temperaturen. Laut Verordnung liegt der erlaubte Rahmen zwischen +/- 0 und
+35 Grad Celsius (inkl. +/- 5 Grad Celsius Toleranz), dieser wird bei Außentemperaturen von
zB 40 Grad - welche in südlicheren Ländern keine Seltenheit darstellen - nicht nur
überschritten, er ist auch einfach viel zu weit gefasst. Selbst wenn die Tiere diese tagelangen Strapazen überlebt haben, geht die Tortur für sie weiter, nämlich durch die oft brutalen und tierquälerischen Schlachtungsbedingungen in anderen Ländern.

Es muss sichergestellt werden, dass Transporte, bei denen die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen der Verordnung nicht möglich ist oder dies aus anderen Gründen unterlassen wird, nicht durchgeführt werden dürfen. Die Transportunternehmer können
aufgrund der Tatsache, dass außerhalb des Unionsgebietes zum Beispiel keine
ausreichenden Ruheorte zur Verfügung stehen, nicht einfach von den ihnen auferlegten
Pflichten entbunden werden. Der EuGH hat mit seinem Urteil in der Rechtssache C-424/13
klar festgestellt, dass die EU-Regelungen über die Tierschutzvorschriften für Tiertransporte
nicht nur bis an die EU-Grenzen, sondern auch in Drittländern einzuhalten sind.

Die derzeit oft vorherrschenden tierunwürdigen Bedingungen dürfen nicht akzeptiert
werden!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, wird aufgefordert,

1.      strengere Regelungen für den Transport lebender Tiere dahingehend zu erarbeiten,
dass die maximale Transportdauer bei Transporten im Inland auf vier Stunden und bei Transporten ins Ausland auf acht Stunden beschränkt und der Rahmen der zulässigen Mindest- bzw. Höchsttemperaturen in den Transportmitteln angemessen eingegrenzt wird;

2.       Lebendtiertransporte in Länder außerhalb der EU, die über nicht mit Österreich bzw. zumindest mit der EU vergleichbaren Tierschutzstandards verfügen, durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden;

3.       sich für die zwingende Dokumentation von Krankheiten, Verletzungen und Todesfällen von Tieren während des Transports einzusetzen;

4.       dafür einzutreten, dass Lebendtiertransporte in EU-Drittstaaten, bei welchen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1./2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport nicht beachtet werden können oder wollen, so lange nicht mehr durchgeführt werden, bis die Einhaltung der Vorgaben der genannten Verordnung auch bei solchen Transporten gewährleistet ist;

5.       sich auf Ebene der EU dafür einzusetzen, dass ein wirksamer Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1./2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport auch über die Grenzen Österreichs bzw. der EU hinweg (durch zB die Tierschutzombudsstellen) sichergestellt wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Gesundheit vorgeschlagen.



[I] https://www.youtube.com/watch?time_continue=2&v=UMkMCV5kvQM