515/A XXVI. GP

Eingebracht am 11.12.2018
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ANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Mag.a Karin Greiner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG), BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, wird wie folgt geändert:

 

 

In § 12 Abs. 1 Ziffer 3 wird nach dem Ausdruck „einschließlich der dazugehörigen Freiflächen“ der Ausdruck „sowie jener Freiflächen die ausschließlich Freizeitaktivitäten von Kindern gewidmet sind (Spielplätzen)“ eingefügt.

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss

 

Begründung

 

Es ist unzumutbar, dass auf Österreichs Kinderspielplätzen geraucht wird. Mag es doch vielen logisch erscheinen, nicht zu rauchen wo Kinder spielen, ein diesbezügliches Verbot gibt es nicht. Nicht nur Eltern und Kinder beklagen sich über diesen Zustand, sondern auch Gemeinden und Länder, welche diesen Wunsch mangels Kompetenz nicht umsetzen können. Daher ist es erforderlich umgehend diese Gesetzeslücke zu schließen.