517/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 11.12.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend öffentliches Grundvermögen vor etwaiger Privatisierung prioritär anderen Gebietskörperschaften anbieten

 

Leistbares Wohnen ist ein zentrales Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und spielt daher in jeglichen Wahlauseinandersetzungen – ob auf Gemeinde-, Landes- oder Bundesebene – eine zentrale Rolle.

Im Regierungsprogramm heißt es: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis (…) Bei steigender Nachfrage an Wohnraum können wir die Gesamtsituation nur verbessern, wenn wir das Angebot insgesamt erhöhen. (…) Im Sinne der Nachhaltigkeit sollen Sanierungen und der Erhaltung von bestehenden Gebäuden der Vorrang gegeben werden und bei Neubauten flächenoptimierte Bauweisen bevorzugt werden.

Nichtsdestotrotz ist Wohnen in manchen Regionen bzw. Städten Österreichs extrem teuer und wird im Verhältnis zum Nettoeinkommen immer teurer. Durchschnittlich seien aktuell (2017) 35% des Haushaltseinkommens fürs Wohnen zu budgetieren.[1]

In Innsbruck, einer der teuersten Städte Österreichs[2], soll nun in einem Gebäude der Bundesforste, einer AG, deren Alleinaktionärin die Republik Österreich ist, ein Großhotel mit 261 Betten entstehen, anstatt Wohnungen zu schaffen. Die ehemalige Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck kritisiert nun, dass die Republik „wieder einmal Vermögen der österreichischen Bevölkerung privatisiert“[4] habe.

Ursprünglich hatte sich die Stadt Innsbruck im Jahr 2015 um das Baurecht bemüht, zu einem Bauzins von maximal 20.000,- Euro pro Jahr. Die Bundesforste haben das Baurecht allerdings an einen Immobilienverwalter zu einem Bauzins von 77.000,- Euro pro Jahr vergeben.[3] Dieser wurde im Baurechtsvertrag von 2015 verpflichtet, ausschließlich Wohnungen zu errichten, ein Hotel wurde verboten. Nachträglich wurde der Vertrag dahingehend geändert, dass dies nun doch möglich ist: „Die Bundesforste haben der nötigen Änderung des Baurechtsvertrages mit dem Immobilienverwalter zugestimmt.“[5]

Im Sinne des Grundbedürfnisses nach leistbarem Wohnen ist ein derartiges Vorgehen kontraproduktiv.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen, die im Falle der Privatisierung von öffentlichem und im Eigentum von ausgegliederten Bundesgesellschaften stehendem Grundvermögen (Gebäude, Liegenschaften) sicherstellt, dass andere Gebietskörperschaften vorrangig diese kaufen und auch nutzen können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1] https://diepresse.com/home/wirtschaft/verbraucher/5379648/Wohnkosten-und-Einkommen-klaffen-immer-weiter-auseinander

[2] https://www.krone.at/1766865

[4] Tiroler Tageszeitung, 8. November 2018, Seite 21

[3] Tiroler Tageszeitung, 6. November 2018, Seite 19

[5] Tiroler Tageszeitung, 2. November 2018, Seite 23