525/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 12.12.2018
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Claudia Gamon‚ MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen

betreffend Update NAP zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Österreich hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) 2013 ratifiziert. Nachdem Österreich gemeinsam mit Monaco als erster Staat einer Basisevaluierung gemäß Artikel 68 Abs. 1 der Istanbul-Konvention unterzogen wurde, wurde im September 2017 ein umfangreicher Bericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention veröffentlicht. Dabei wurden österreichische Politiken, Maßnahmen und Gesetze zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bzw. häuslicher Gewalt überprüft, bewertet und analysiert. Neben positiven Rückmeldungen beinhaltet der GREVIO Bericht auch Kritik und Anregungen zur Weiterentwicklung der Instrumente und Regelwerke des österreichischen Gewaltschutzes.

Neben dem GREVIO-(Basis)Evaluierungsbericht (III-163 d.B.) gibt es einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt (2014-2016), sowie einen Umsetzungsbericht über die darin enthaltenen Maßnahmen, der 2018 vorgelegt wurde. Koordiniert, ausgearbeitet und evaluiert wurde dieser NAP von der interministeriellen Arbeitsgruppe "Schutz von Frauen vor Gewalt".

Die interministerielle Arbeitsgruppe soll laut Regierungsprogramm auch weiterhin bestehen bleiben (S. 107: "Interministerielle Arbeitsgruppe NAP gegen Gewalt an Frauen fortsetzen"), ein neuer Nationaler Aktionsplan ist aber nicht vorgesehen. Ein solcher ermöglicht es aber der Öffentlichkeit und dem Parlament, die Arbeit der einzelnen Ministerien in Sachen Gewaltschutz nachzuvollziehen und zu bewerten. Gerade in einem Querschnittsbereich wie dem Gewaltschutz darf es nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Es ist daher notwendig, ein umfassendes Programm in Form eines neuen Aktionsplanes festzulegen, dessen Umsetzung bewertet werden kann.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend, wird aufgefordert, auf Basis des GREVIO-(Basis)Evaluierungsberichtes, der Empfehlungen des GREVIO Komitees und dem Bericht über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt (2014-2016) einen neuen Nationalen Aktionsplan im Gewaltschutzbereich auszuarbeiten. Dieser soll unter anderem Maßnahmen zur Prävention, Information, Ausbildung, sowie ein einfaches und einheitliches Finanzierungskonzept für Gewaltschutzeinrichtungen beinhalten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.