530/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 12.12.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Androsch, Preiner

Genossinnen und Genossen

 

betreffend europaweite Erhöhung der Tierschutzstandards durch tierwohlgerechten Einsatz der öffentlichen Fördermittel der Gemeinsamen Agrarpolitk

 

Die Bürgerinnen und Bürger der EU sind zunehmend besorgt über die Auswirkungen der Landwirtschaft auf den Tierschutz und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier.

 

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bietet die Möglichkeit, Betriebsinhaber für ihre rechtlichen Verpflichtungen zu sensibilisieren (durch die Cross-Compliance-Regelung, bei der ihre GAP-Zahlungen an die Einhaltung von Mindestanforderungen geknüpft sind) und Anreize für Betriebsinhaber zu setzen, damit diese höheren Standards erfüllen (durch finanzielle Unterstützung im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums).

 

Der Europäische Rechnungshof stellte im vor kurzen veröffentlichten Sonderbericht

„Tierschutz in der EU: Schließung der Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung“ klar, dass die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU ab 2021 die Tierschutzstandards in den Mitgliedsstaaten stärker positiv beeinflussen muss. Die bisherigen Effekte der Verwendung der öffentlichen Fördergelder der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sind nicht zufriedenstellend. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_31/SR_ANIMAL_WELFARE_DE.pdf.

 

Die Förderung des Tierschutzes ist eine der Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2014-2020, die Maßnahme "Tierschutz" fand jedoch keine breite Anwendung. Die Mitgliedstaaten machten nur selten von der Möglichkeit Gebrauch, den Tierschutz durch andere Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern.

 

Der EU Rechnungshof schreibt explizit:

„Indem der Tierschutz zu einem der spezifischen Ziele der Entwicklung des ländlichen Raumes 2021–2027 erklärt wurde, sollte der Tierschutz im Kontext der Entwicklung des ländlichen Raumes weiter gestärkt werden. Im Kontext des neuen, für die GAP nach 2020 vorgeschlagenen Umsetzungsmodells ist die Kommission gegenwärtig nicht in der Lage, spezifischere Verpflichtungen hinsichtlich Orientierungshilfen für die Mitgliedstaaten einzugehen.“

 

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, sich bei den Verhandlungen zu den gesetzlichen Vorgaben der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 dafür einzusetzen, dass die Fördermittel insgesamt zu mehr Tierschutz in der Europäischen Union führen und hier insbesonders dafür, dass

 

1. strengere und detailliertere Zielvorgaben für den Schutz von Nutztieren festgelegt werden, damit Tierleid im Nutztierbereich europaweit stetig verringert wird,

 

2. Förderung der Forschung zu Technologie und Hygiene von fahrenden Schlachthöfen sowie zu möglichst stressfreier Schlachtung in die Verordnungen (EU) zur nächsten GAP dezidiert aufgenommen wird,

 

3. Förderungen, die im Rahmen von Maßnahmen des Programms für die ländliche Entwicklung gewährt werden, daran geknüpft werden, dass im landwirtschaftlichen Betrieb ein im Vergleich zu den europäischen und innerstaatlichen Mindest-Tierschutzstandards höheres Tierschutzniveau eingehalten wird, wobei die Einhaltung der gesetzlichen Standards ohnehin als Förderungsbedingung vorausgesetzt werden muss, sowie dass

 

4. Förderungen, die im Rahmen von Maßnahmen des Programms für die ländliche Entwicklung einem landwirtschaftlichen Betrieb gewährt werden, daran geknüpft werden, dass kürzere Tiertransportwege als die europäischen und innerstaatlichen Mindest-Tierschutzstandards vorgeben, eingehalten werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.