534/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Peter Weidinger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Konsumentenschutzrecht „NEU“

 

Folgende Grundsätze wurden im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 festgehalten: Konsumentenschutz unterstützt Verbraucher gegen gesetzwidrige Geschäftspraktiken, unter anderem durch Information und Beratung sowie in rechtlicher Hinsicht, und trägt dadurch auch zu einem fairen Wettbewerb bei. Ziel muss daher der Ausbau des Konsumentenschutzes in Beratung und Rechtshilfe sein. Ein wichtiges Instrument dabei stellt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) dar. Durch eine Neugestaltung des VKI sollten eine Neuausrichtung der Mitgliederstruktur, sowie eine verbindliche und dauerhafte Regelung für eine Finanzierung des VKI durch den Bund und andere öffentliche und private Mitglieder bzw. Kooperationspartner enthalten sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat in einem Bericht bis 30. September 2019 die Ziele und Grundlagen für eine Neugestaltung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) entsprechend dem Regierungsprogramm vorzulegen. Dieser Bericht soll die notwendigen strukturellen und inhaltlichen Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung des VKI’s enthalten. Der Bericht soll insbesondere entsprechende Grundlagen für eine Neuausrichtung der Mitgliederstruktur, d.h. ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie eine geeignete und dauerhafte Regelung für die Finanzierung des VKI durch den Bund und andere öffentliche und private Mitglieder bzw. Kooperationspartner enthalten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.