537/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend stressreduzierte Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere

In Oberösterreich wurde diesen Sommer ein Pilotprojekt zu mobilen Schlachtanlagen präsentiert. Dabei wird erstmals in Österreich auf Landesebene die stressreduzierte Schlachtung am Bauernhof unter strengen Vorschriften auf mobilen Schlachtanlagen ermöglicht.

Seitens vieler Biobäuerinnen und Biobauern im gesamten Bundesgebiet besteht schon lange der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung für eine tiergerechte, stressreduzierte Schlachtung in der gewohnten Umgebung. Denn eine solche Schlachtung erspart den Tieren unnötigen Stress beim Transport und in der unge­wohnten Umgebung des Schlachthofs. Dies entspräche den hohen Ansprüchen und den gelebten Werten der österreichischen Bio-Landwirtschaft im Bereich des Tierwohls.

Konsequenterweise setzt sich daher auch BIO AUSTRIA als größter Bio-Verband in Europa mit über 12.000 (freiwilligen) Mitgliedsbetrieben schon seit vielen Jahren auf Bundesebene für eine gesetzliche Zulassung stressreduzierter Schlachtung in der gewohnten Umgebung ein. Dazu zählt auch die Schlachtung in mobilen Schlachtanlagen, die etwa auch im benachbarten Deutschland schon seit geraumer Zeit zugelassen ist.

In der Schweiz wird derzeit ein Pilotprojekt unter Mithilfe des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) umgesetzt, bei dem die Rinder direkt aus der Herde mit einem gezielten Schuss betäubt werden. Damit entfällt auch der Stress des Separierens des Tieres und folglich geht auch deutlich höhere Fleischqualität mit einher.

Für Österreich gilt, dass hier jeweils die Bundesländer und die dortigen Behörden für die Umsetzung und die Genehmigung mobiler Schlachtanlagen und der Weide­schlachtung zuständig sind und dies sehr unterschiedlich handhaben.

Ein praxisnahes, umsetzungsfähiges Konzept zur „stressfreien Schlachtung im ge­wohnten Lebensumfeld der Nutztiere“ wurde von BIO AUSTRIA, ÖBV, Erde & Saat, Demeterbund und ARGE Hochlandrind bereits erarbeitet und steht uns als Anregung und Hilfestellung bei der Umsetzung bis hin zur Weideschlachtung zur Verfügung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bundesländern einheitliche Regelungen zur flächendeckenden Genehmigung mobiler Schlachtanlagen und Weideschlachtung zu erarbeiten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.