538/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Datenerhebung und Forschung im Bereich häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen

 

Österreich gilt als Vorreiter im Bereich des Gewaltschutzes in puncto häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Damit das so bleibt und der bestmögliche Schutz vor Gewalt möglich ist, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung notwendig. Besondere Relevanz kommt entsprechendem Datenmaterial zu, auf dem Forschung und daraus abzuleitende Maßnahmen beruhen. Der aktuelle Mangel an der Erhebung von Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt in Österreich stellt ein großes Hindernis für die Kontrolle, Beurteilung und Weiterentwicklung politischer Maßnahmen dar.

Österreich wurde als einer der ersten Staaten einer Evaluierung hinsichtlich der Istanbul-Konvention unterzogen. Durchgeführt wurde diese durch GREVIO – Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence. Der Österreichische NGO-Schattenbericht zu GREVIO wurde von fast 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen, die über viel Fachwissen verfügen, erstellt. Darin werden einige Bereiche aufgezeigt, in denen es Verbesserungen braucht. So wird das Ausmaß der Erfassung relevanter Verwaltungsdaten in Österreich als unzureichend kritisiert:

„In den meisten Bereichen werden selbst Minimalanforderungen nicht erfüllt. Dies stellt ein ernsthaftes Hindernis in der Kontrolle und Evaluierung politischer Maßnahmen dar. Österreich hat einige bewährte Verfahren in der Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt entwickelt, aber ohne entsprechende Datensammlung und fortlaufende, gründliche Evaluierung lässt sich nicht feststellen, in welchem Ausmaß (falls überhaupt) Maßnahmen umgesetzt wurden und welche Auswirkungen diese hatten. Dies behindert wiederum die Entwicklung evidenzbasierter, koordinierter und umfassender zukünftiger Maßnahmen.“[1]

Das betrifft zahlreiche Behörden und Institutionen von der Polizei über zivilrechtliche Schutzverfügungen, Kriminalstatistik, Arbeitsmarktservice, Opferschutzeinrichtungen bis zur Prozessbegleitung. Der NGO-Schattenbericht zu GREVIO listet sie auf den Seiten 26-41 detailliert auf. Dem ExpertInnenwissen dieser zivilgesellschaftlichen Organisationen ist entsprechend Rechnung zu tragen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert zu veranlassen, die Erhebung von Verwaltungsdaten von Behörden und Institutionen im Hinblick auf häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen nach den Vorschlägen des GREVIO-Schattenberichtes zu verbessern, zu koordinieren und voranzutreiben. Diese sind zu veröffentlichen, damit daraus entsprechende evidenzbasierte Maßnahmen abgeleitet werden und auf deren Grundlage spezifische Forschung betrieben werden kann. Für Forschung, Datensammlung und Kontrolle sind angemessene Mittel zur Verfügung zu stellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.



[1] Österreichischer NGO-Schattenbericht für GREVIO, Seite 26.