540/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2018
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Ausbau der finanziellen Ressourcen für Gewaltschutz in Österreich

 

Seit 1. August 2014 ist in Österreich das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (kurz: Istanbul Konvention) in Kraft. Die Konvention enthält weitreichende Verpflichtungen zur Prävention, zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfolgung. Die Umsetzung dieser Konvention wird vom Europarat ExpertInnengremium GREVIO (Group of Expert on Action against Violence against Women) überprüft. Am 6. Dezember 2018 hat der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats den GREVIO-(Basis)Evaluierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend  (III-163 d.B.) auf die Tagesordnung gesetzt und über die Ergebnisse beraten. Der Bericht hebt zahlreiche positive Maßnahmen im Bereich der Gesetzgebung und Politik in Österreich hervor und begrüßt das langjährige politische Engagement zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. In den letzten Jahren hat Österreich etwa durch die Einführung von Betretungsverboten und Einstweiligen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt eine internationale Vorreiterrolle Österreich eingenommen. GREVIO kommt jedoch auch zu dem Schluss, dass die politischen Maßnahmen sowie die zur Verfügung gestellten Mittel nicht vollständig den Anforderungen eines umfassenden und koordinierten Ansatzes zur Prävention und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen entsprechen. Das internationale GREVIO-ExpertInnenkomitee sieht das fehlende finanzielle Bekenntnis der Regierung zu Gewaltschutz als einen großen Mangel an. Die Kritik an den mangelnden finanziellen Ressourcen wird auch vom Österreichische NGO-Schattenbericht zu GREVIO aufgegriffen, welcher von fast 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen erstellt wurde. Neben der menschenrechtlichen Verpflichtung, Opfer von Gewalt zu schützen, ist der Ausbau der Maßnahmen und Hilfen auch ökonomisch sinnvoll: Laut einer Studie des Europäischen Parlaments betrugen die jährlichen Kosten von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt im Jahr 2011 in den EU-Ländern 228 Milliarden Euro (European Parliament 2013:5). Die Kosten pro EU-BürgerIn belaufen sich entsprechend dieser Studie auf ca. 450 Euro pro Jahr. Wenn nur ein Zehntel davon, also € 45 pro BürgerIn, in die Verhinderung von Gewalt investiert wird, ließen sich mittel- und längerfristig viele Kosten einsparen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Ministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert, ihren internationalen Verpflichtungen aufgrund der Istanbul-Konvention nachzukommen und sich für die Behebung der derzeit mangelhaften Ressourcen im Bereich des Gewaltschutzes insbesondere im Hinblick auf die nächsten Budgetberatungen einzusetzen. Weiters wird die Bundesministerin aufgefordert, die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen um die chronische Unterfinanzierung von Maßnahmen und Einrichtungen, die sich der Gewaltprävention und dem Gewaltschutz widmen, zu beenden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.