541/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Petra Wimmer

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Einrichtung von Vergewaltigungskrisenzentren oder Hilfseinrichtungen für von sexueller Gewalt Betroffene mit speziell ausgebildeten MitarbeiterInnen

 

Der GREVIO-(Basis)Evaluierungsbericht stellt in Kapitel VI.A.1.156 fest:

 

„Hinsichtlich der Ermittlungen bei Fällen von sexueller Gewalt und Vergewaltigung, begrüßt GREVIO die Tatsache, dass die österreichische Gesetzgebung den Opfern das Recht einräumt, von Exekutivbediensteten desselben Geschlechts befragt zu werden. Angesichts einer Frauenquote von 14 % bei den Bediensteten der österreichischen Polizei ist dies jedoch schwer zu gewährleisten. Auch wenn die Exekutive aktiv versucht, die Anzahl der Frauen in ihren Reihen zu erhöhen, merkt GREVIO an, dass eine lange Wartezeit auf eine Befragung durch eine weibliche Bedienstete die Aussagebereitschaft von Vergewaltigungsopfern reduzieren könnte. Ferner haben vier von neun Bundesländern keine spezialisierten Beratungsstellen für sexuelle Gewalt und es gibt keine Vergewaltigungskrisenzentren für forensische Untersuchungen und Beweissicherung. Stattdessen werden Vergewaltigungsopfer nach ihrer Anzeige bei der Exekutive zur Untersuchung an Krankenhäuser überwiesen. Bei beiden Stellen hängt die Qualität der Aussage sowie der Beweismittel vom Spezialisierungsgrad und der Sensibilisierung der diensthabenden Fachperson ab.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 


Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird im Sinne der Empfehlung des Absatzes 157 des GREVIO-Berichts nachdrücklich dazu aufgefordert, sich stärker für einen sensiblen Umgang mit Opfern, die Vergewaltigungen und andere Formen von sexueller Gewalt anzeigen, einzusetzen. So zum Beispiel durch Einrichtung von Vergewaltigungskrisenzentren oder Hilfseinrichtungen für von sexueller Gewalt Betroffene mit speziell ausgebildeten MitarbeiterInnen in allen neun Bundesländern.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.