546/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer

Genossinnen und Genossen

 

betreffend stärkere Miteinbeziehung der Geschlechterperspektive bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention

 

Der GREVIO-(Basis)Evaluierungsbericht stellt in Kapitel I.A.2 f fest:

 

„Die österreichische Regierung ist seit langem im Bereich der Prävention und der Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen, insbesondere der häuslichen Gewalt, sehr engagiert. Bereits in der Vergangenheit wurde das politische Engagement in konkrete Maßnahmen umgesetzt und die Einführung der ersten Betretungsverbote im Jahr 1997 machte Österreich zu einem Vorreiter in der Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Weitere Gesetzesänderungen folgten und viele wichtige politische Maßnahmen wurden unternommen, insbesondere im Bereich der finanziellen Mittel (siehe Kapitel II). Dieses Engagement auf nationaler Ebene findet international Beachtung und Nachahmung, und Österreich ist als starker Verfechter der Frauenrechte im Allgemeinen sowie für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im Speziellen bekannt. Dies wurde beispielsweise bei den Verhandlungen im Rahmen der Istanbul-Konvention 2009 und 2010 umfassend unter Beweis gestellt. Die österreichische Regierung unterstützt den menschenrechtlichen Ansatz in der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen uneingeschränkt, und GREVIO begrüßt diese starke Führungsrolle.

 

Die dem Bericht zugrundeliegenden Informationen und die von ExpertInnen aus der Praxis geschilderten Bedenken und Erfahrungen deuten jedoch darauf hin, dass die Unterstützung in der österreichischen Politik und Gesetzgebung in Bezug auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen einen Zenit erreicht hat und abnimmt. Bevor in den folgenden Kapiteln näher darauf eingegangen wird, gibt GREVIO folgende allgemeine Beobachtungen ab.

 

Nach der Einführung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Gewalt in der Familie im Jahr 1997 konzentrierten sich die Bemühungen darauf, das Gesetz in vollem Umfang umzusetzen, insbesondere durch Schulungsmaßnahmen bei der Exekutive und die Gewährleistung der weiteren Betreuung der Opfer durch die Gewaltschutzzentren, deren Aufgabe die Unterstützung der einzelnen Opfer von häuslicher Gewalt darstellt. Zwei Jahrzehnte später wird dieses Gesetz von allen relevante AkteurInnen allgemein als Erfolg erachtet und kontinuierlich angewendet sowie verbessert. Dennoch berichteten zahlreiche Hilfseinrichtungen und ExpertInnen, dass die Schulungsmaßnahmen bei der Exekutive und den Staatsanwaltschaften sowie die Unterstützung durch diese Behörden abnehmen, und dass ihre Arbeit im Allgemeinen weniger politische Unterstützung findet. Sie kommen zu dem Schluss, dass die seit 20 Jahren bestehende spezialisierte Gesetzgebung gewisse „Ermüdungserscheinungen“ aufweist, was sich auch durch die geringe Anzahl an Evaluierungsverfahren zeigt, die zur Überprüfung der Auswirkungen der politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich der Gewalt gegen Frauen im Allgemeinen durchgeführt werden. Ohne aussagekräftige Evaluierungen bleiben Erfahrungen von Frauen, die u. a. auch in Folge von unterschiedlichen Formen der Diskriminierung nicht die notwendige Unterstützung und Schutz vor Gewalt bekommen, ungehört. Dies ist umso wichtiger vor dem Hintergrund der Informationen über die praktischen, rechtlichen und administrativen Hürden, mit denen Frauen mit Behinderungen (insbesondere geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen), Asylwerberinnen und Frauen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus konfrontiert sind, wenn sie sich an Hilfseinrichtungen wie beispielsweise Schutzunterkünfte wenden. Es scheint daher, dass ein grundsätzlich gut funktionierendes System, das Schutz vor häuslicher Gewalt bietet, nicht in der Lage ist, den Anforderungen von Frauen mit besonderen Bedürfnissen oder einem besonderen Aufenthaltsstatus in Österreich gerecht zu werden.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird im Sinne der Empfehlung des Absatzes 5 des GREVIO-Berichts aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu setzen, die die umfassende Einhaltung der Istanbul-Konvention in Bezug auf alle Frauen, einschließlich Frauen mit Behinderung, Asylwerberinnen und Frauen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus gewährleistet.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.