550/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, Genossinnen und Genossen

 

betreffend Fachkräftemangel im Bereich der KindergartenpädagogInnen

 

Kindergärten legen den Grundstein für fundierte Bildung und erfolgreiche Lernkarrieren, letztlich für eine funktionierende Gesellschaft. Umso mehr müssen unsere zentralen Investitionen in dieses Zukunftsressort gehen. Ziel ist ein Bildungssystem, das bereits die Jüngsten individuell und bestmöglich fördert und fordert. Der Kindergarten muss daher als erste Bildungseinrichtung verstanden werden. Dabei geht es um die richtige Balance zwischen Qualitätsanspruch an den Kindergarten als Bildungseinrichtung und Kind sein.

Flächendeckende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen sind also Voraussetzung, für die Erfüllung zweier zentraler Bedürfnisse der heutigen Zeit: dafür, dass Kinder einen optimalen Start ins Bildungsleben haben und ihnen frustrierende Lernerlebnisse erspart bleiben und dafür, dass Eltern Beruf und Familienleben gut vereinbaren können.

Wie in der Schule kommt aber damit jenen Personen, die täglich mit den Kindern zu tun haben, selbstverständlich die zentralste Rolle zu: den KindergartenpädagogInnen. Sie begleiten Mädchen und Buben in ihrer Entwicklung und beim Übertritt in die Schule, legen individuelle Bildungsinhalte, Ziele und Methoden fest, um allen Kindern bestmögliche Chancen für ihren Bildungsweg zu eröffnen.

Die demografische Entwicklung, insbesondere in und um Ballungszentren, zeigt deutliches Wachstum im Segment der unter 6-, aber insbesondere der unter 3 -jährigen Kinder und damit steigt auch der Bedarf an elementaren Bildungseinrichtungen. Steigende Berufstätigkeit von Frauen und Großeltern, sind neben der Anerkennung des Kindergartens als Bildungseinrichtung, mit ein Grund, der zum Ausbau des elementarpädagogischen Bildungsangebotes in Österreich führt.

Dies bedingt auch einen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal, der österreichweit immer weniger gedeckt werden kann.

In Österreich sind vor allem die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik für die Anzahl von benötigtem Fachpersonal verantwortlich. So ist beispielsweise bekannt, dass die AbsolventInnen der 5-jährigen Ausbildungsform mit Reifeprüfung und Diplom nur zu einem geringen Prozentsatz in den Beruf einsteigen, da viele eine weitere tertiäre Ausbildung anstreben. AbsolventInnen der BAfEP-Kolleg-Ausbildung hingegen sind deutlich stärker im Berufsfeld tätig, bedingt auch dadurch, dass diese älter und damit viel bewusster diese Ausbildung beginnen. Genau aus diesem Grund sollte man in Zukunft stärker auf den Ausbau der Ausbildungsplätze an den Kollegs setzen.

Geeignete Fachkräfte fehlen auch im Bereich der Sonderpädagogik. Derzeit wird beispielsweise nur an 9 von 33 BAfEP-Standorten, der vier- bis sechssemestrige Lehrgang für inklusive Elementarpädagogik, angeboten. In ganz Österreich fehlen allerdings PädagogInnen mit entsprechender Ausbildung.

Um den Beruf attraktiver zu machen, aber auch um die Ausbildung qualitativ zu stärken, wird daher seit Jahren die Akademisierung dieses Bereichs diskutiert. Ein erster Schritt zur Akademisierung im Feld der Elementarpädagogik wurde bereits an einigen Pädagogischen Hochschulen gestartet. So wurde beispielsweise in einem Verbund der PH Wien, PH Niederösterreich und KPH Wien/Krems ein Curriculum für das neue Bachelorstudium „Elementarbildung: Inklusion und Leadership“ gemeinsam entwickelt. Das Studium fokussiert einerseits darauf, zukünftige LeiterInnen von Kindergärten akademisch zu qualifizieren, andererseits PädagogInnen für den Inklusionsbereich zu spezialisieren.

Die rechtlichen Gegebenheiten in Österreich bieten aufgrund der Grundsatzgesetzgebung des Bundes, an die die Ausführungsgesetze der Länder bezüglich der Anstellungserfordernisse von KindergartenpädagogInnen gebunden sind, aktuell keine Möglichkeit, AbsolventInnen dieses PH-Studiums als SonderkindergartenpädagogInnen anzustellen. Damit besteht also bei Beginn des Studiums große Unsicherheit, ob man damit überhaupt beschäftigt werden kann.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, den drohenden, bzw. weiterwachsenden Personalmangel von ausgebildeten, aber nicht im Beruf tätigen KindergartenpädagogInnen rechtzeitig mit geeigneten Mitteln zu bekämpfen. Insbesondere ist für einen Ausbau der Ausbildungsplätze im Zuge der Erwachsenenbildung zu sorgen (etwa durch Aufstockung der Mittel für BAfEP-Kollegs) sowie für bessere Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, um SchülerInnen bei ihrer weiterführenden Schulwahl besser zu unterstützen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Bundesgesetzes über die Grundsätze betreffend die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von den Ländern, Gemeinden oder von Gemeindeverbänden anzustellenden KindergartenpädagogInnen, ErzieherInnen an Horten und ErzieherInnen an SchülerInnenheimen, die derzeit vorwiegend für SchülerInnen von Pflichtschulen bestimmt sind, zur Beschlussfassung vorzulegen. Damit soll den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, auch andere Berufsgruppen mit einer adäquaten pädagogischen Ausbildung einsetzen zu dürfen. Insbesondere ist das neue Bachelor-Studium „Elementarbildung: Inklusion und Leadership“ an Pädagogischen Hochschulen als Ausbildung zum Sonderkindergartenpädagogen bzw. zur Sonderkindergartenpädagogin anzuerkennen. Außerdem sind Vorkehrungen zu treffen, um die erforderlichen elementarpädagogischen Aufschulungen einheitlich anzubieten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.