560/A XXVI. GP

Eingebracht am 29.01.2019
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Antrag und Verlangen

 

 

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Mag.a Karin Greiner

Genossinnen und Genossen

auf Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG, dass der Rechnungshof eine Überprüfung der Generalsekretariate in den Bundesministerien hinsichtlich Kosten- und Personalstruktur vornehme.

 

 

Vom Rechnungshof sollen dabei insbesondere folgende Aspekte im Zeitraum von 22. Dezember 2017 bis Prüfungsbeginn durch den Rechnungshof durchleuchtet werden:

 

1)      Gehaltsstruktur der Generalsekretäre zuzüglich etwaiger Prämien und Sonderzahlungen.

 

2)      Grundlage der Dienstverhältnisse, Gehaltsstruktur und Anzahl des eingesetzten Personals in den Generalsekretariaten (inkl. aller Sekretariats-, Kanzlei- sowie Schreib- und Hilfskräfte bzw. KraftfahrerInnen und inklusive allfälliger Dienstzuteilungen für Projekte)

 

3)      Mehrfachverwendungen von in Generalsekretariaten und anderen Organisationseinheiten beschäftigten Bediensteten, insbesondere im Hinblick auf deren dienstrechtliche Stellung und die Einhaltung ordnungsgemäßer Abläufe

 

4)      Die unmittelbare Unterstellung von Organisationseinheiten unter den Generalsekretär sowohl im Hinblick auf deren Zweckmäßigkeit als auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Organisationsvorschriften betreffend die Bundesministerien

 

5)      Ausstattung der Generalsekretariate mit Büros, eventuell extra angemieteten Büroräumlichkeiten, Büroequipment und Kraftfahrzeugen

 

6)      Prüfung des Bestellungsvorganges bei der Einsetzung der Generalsekretäre (Einsetzung ohne Ausschreibung, insbesondere vor dem 8.1.2018), fachliche und persönliche Eignung der Generalsekretäre sowie des eingesetzten Personals in den Generalsekretariaten

 

7)      Organisationsänderungen in den Bundesministerien im Hinblick auf Kostensteigerungen und Effizienzverluste durch steilere Hierarchien

 

8)      Die büroordnungsgemäße Dokumentation der Arbeit der Generalsekretäre

 

9)      Überprüfung der Effizienz der Verwaltung durch etwa die Auslagerung der Legistik an Private durch die Generalsekretariate.

 

10)  Koordinationstätigkeit zwischen den Generalsekretären, Tätigkeiten der „Konferenz der Generalsekretäre“

 

11)  Verhältnis der Generalsekretariate zu anderen direkt beim Ressortchef verankerten Einrichtungen wie Think Tanks oder Regierungssprecher

 

12)  Überprüfung der internen Besetzungsmechanismen in den Bundesministerien über die Generalsekretariate sowie Verbindungen zu den Ministerbüros; u.a. hinsichtlich kurzer Beschäftigung im Generalsekretariat und in Folge Berücksichtigung bei interner Interessentensuche sowie Weiterverwendung in Abteilungsleitungen der Bundesministerien, außerdem die Einflussnahme von Generalsekretären bei der Besetzung von Funktionen

 

Begründung:

 

Mit dem am 21. Dezember 2017 vom Bundesrat endgültig beschlossenen Bundesministeriengesetz wurden nicht nur die Kompetenzen und Aufgabengebiete der Bundesministerien neu verteilt, sondern die im Abschnitt III, 1. Geschäftseinteilung § 7, Abs. 11 ermöglichte Einsetzung eines Generalsekretärs, der unbeschadet seiner allfälligen sonstigen Funktionen der unmittelbare Vorgesetze aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneten Dienststellen ist, flächendeckend über alle Bundesministerien eingerichtet.

 

Das von der Bundesregierung im letzten Nationalratswahlkampf 2017 und auch in den letzten Monaten oft strapazierte Schlagwort vom „Sparen im System“ wird durch die Aufblähung der Ministerbüros und die durchgehende Einführung von Generalsekretariaten in allen Bundesministerien konterkariert, wie Medienberichte und parlamentarische Anfrageserien belegen.

 

Die direkten Kosten für die 11 Generalsekretariate belaufen sich auf rund 5,5 Mio. Euro jährlich.

 

Die indirekten Kosten der Generalsekretariate durch die Verlängerung der Entscheidungsabläufe sowie dadurch entstehende Konflikte zwischen Ministerbüros und diversen Sektionen können nach herkömmlichen Berechnungen mit 3,9 Mio. Euro quantifiziert werden. Alle Generalsekretariate zusammen kosten dem Steuerzahler im Jahr 9,5 Mio. Euro.

 

Generalsekretariate in Bundesministerien sind an sich nichts Neues, auch unter früheren Regierungen gab es beispielsweise im Außenministerium, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie oder Bildungsministerium Generalsekretäre. Die VPFP-Regierung hat das System der Generalsekretariate aber nun durchgehend auf komplett neue Beine gestellt. Neben zusätzlichem Personal, das nicht ministeriumsintern zugewiesen wurde, Büros, Infrastruktur und Dienstfahrzeugen, fungieren die Generalsekretariate nun als Neben- bzw. Zusatzstruktur zwischen Ministerbüros und Beschäftigten eines Ministeriums oder deren nachgeordneten Dienststellen. Zusätzlich zu den stark ausgebauten Ministerbüros kommt nun eine zweite politische Ebene mit den Generalsekretariaten hinzu.

 

Allein das BKA von Bundeskanzler Kurz beschäftigt in seinem Generalsekretariat einen Büroleiter und 7 Referenten (parlamentarische Anfragebeantwortung 2154/AB vom 21.12.2018), das BMI-Generalsekretariat gönnt sich 8 Beschäftigte (2144/AB), das Generalsekretariat im BMVIT 7 Personen (1858/AB) und im Generalsekretariat des Vizekanzlers, Beamten- und Sportministers arbeiten 5 Personen als Büroleiter bzw. Referenten sowie 8 Hilfskräfte (2078/AB).

 

Die hochdotierten Posten der Generalsekretariate werden nicht ausgeschrieben, weder intern noch extern. Auch die Qualifikation dürfte keine Rolle spielen. Selbiges dürfte auch auf die anderen in den Generalsekretariaten beschäftigten Personen zutreffen.

 

Im Interesse der steuerzahlenden Bevölkerung ist daher eine Rechnungshofprüfung der Gebarung bei den Generalsekretariaten der Bundesministerien unumgänglich.

 

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Leichtfried                                                          Antoni

 

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Becher                                                                 Bayr

 

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Kucharowits                                                       Drozda

 

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Duzdar                                                                 Ecker

 

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Einwallner                                                             Erasim

 

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Feichtinger Elisabeth                                            Feichtinger Klaus Uwe

 

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Friedl Klaudia                                                       Greiner

 

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Gruber Renate                                                       Hammerschmid

 

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Heinisch-Hosek                                                    Hochstetter-Lackner

 

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Holzleitner                                                            Jarolim