563/A XXVI. GP

Eingebracht am 29.01.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird (Bundespflegegeldgesetz — BPGG), StF: BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2018, wird wie folgt geändert:

Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

§ 5a. Ab dem Jahr 2020 erhöhen sich die in § 5 angeführten Beträge in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert.“

BEGRÜNDUNG

Spätestens die angekündigte Abschaffung der kalten Progression wirft die altbekannte Frage auf, inwieweit Transferleistungen eine entsprechende Wertsicherung erfahren, wie sie den Erwerbseinkommen mit der Abschaffung der kalten Progression zukommen soll.

Die Höhe des Pflegegeldes wurde zuletzt mit dem BGBl. I Nr. 12/2015 angepasst. Um der seither verzeichneten Steigerung des Verbraucherpreisindex auch Rechnung zu tragen, müssten in der höchsten Pflegestufe mittlerweile bereits 100 Euro mehr bezogen werden. Berücksichtigt man die Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit der Einführung des Pflegegeldes 1993, müsste der Auszahlungsbetrag in der höchsten Pflegestufe sogar um 600 Euro höher als derzeit liegen, um die seither eingetretenen Kaufkraftverluste auszugleichen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.