563/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 29.01.2019 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird (Bundespflegegeldgesetz — BPGG), StF: BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2018, wird wie folgt geändert: |
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Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: |
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„§ 5a. Ab dem Jahr 2020 erhöhen sich die in § 5 angeführten Beträge in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert.“ |
§ 5a. Ab dem Jahr 2020 erhöhen sich die in § 5 angeführten Beträge in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert. |