566/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 29.01.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids

 

Die für den Tierschutz zuständige Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat jährlich einen Kontrollplan für Tiertransportkontrollen zu erstellen.

Auf Basis einer Risikobewertung werden in diesem den einzelnen Bundesländern die Mindestanzahlen von durchzuführenden Tiertransportkontrollen vorgegeben. Die Durchführung der Kontrollen liegt in der Zuständigkeit der Landeshauptleute. 

 

Der Großteil der Kontrollen findet an den Bestimmungsorten der Transporte statt. Zusätzlich werden Kontrollen vor Abfahrt der Transporte sowie auf der Straße durchgeführt.

 

Auffällig ist, dass es besonders am Transportweg zu Beanstandungen durch die eingesetzten Kontrollorgane kommt. So wurden 2017 österreichweit insgesamt 201 von 927 Tiertransporten beanstandet, die durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes kontrolliert wurden. Im Verhältnis zur Zahl der Beanstandungen insgesamt (unter 1% Beanstandungen pro Jahr) ist dies eine sehr hohe Zahl.

 

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesonders die für den Tierschutz beim Transport zuständige Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert,

·        bereits für das Jahr 2019 eine höhere Mindestzahl an Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg vorzugeben, sowie

·        in den Kontrollplänen für die Folgejahre eine höhere Mindestzahl an Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg vorzugeben.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.