570/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 29.01.2019
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Katharina Kucharowits

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Einsetzung von interministeriellen Arbeitsgruppen zur sozialen Lage von KünstlerInnen

 

 

Im Jahr 2018 wurde das Update der Studie „Zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich“ präsentiert. Sie zeigt die nach wie vor prekäre Situation von KünstlerInnen in Österreich. Das Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit ist für einen Großteil der Kunstschaffenden unregelmäßig, schwer planbar und von eher geringer Höhe. Die Hälfte der KünstlerInnen nennt für das Erhebungsjahr (2017) ein Einkommen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit von unter 5.000 Euro netto pro Jahr, wobei Unterschiede zwischen den Sparten bestehen. Während in der Sparte Bildende Kunst das mittlere Einkommen 3.500 Euro nicht übersteigt, sind es im Bereich Film, Kunst- und Kulturvermittlung 10.000 Euro pro Jahr. Auch unter Einbeziehung aller Tätigkeiten liegt das persönliche Netto-Jahreseinkommen im Mittel bei 14.000 Euro, je nach Spartenschwerpunkt zwischen 11.000 Euro (Bildende Kunst) und gut 17.000 Euro (Film, Kunst- und Kulturvermittlung). Wie dramatisch die Situation ist, zeigt, dass gut ein Drittel der befragten Personen der einkommensschwachen Gruppe zugerechnet werden müssen, während dies 14% der Gesamtbevölkerung und 8% aller Erwerbstätigen betrifft.

 

Kunstschaffende und Kunst- und KulturvermittlerInnen finden vielfach eine relativ vielfältige Tätigkeits- und Beschäftigungssituation vor. So sind Kunstschaffende in ihrer künstlerischen Tätigkeit nicht nur häufig spartenübergreifend aktiv, sondern sie kombinieren diese auch oft mit anderen Einkommensmöglichkeiten. 70% der befragten Kunstschaffenden geben an, auch kunstnahe und/oder kunstferne Tätigkeiten auszuüben. Durch die mitunter komplexen Beschäftigungsverhältnisse in verschiedensten Tätigkeitsfeldern (künstlerisch, kunstnahe, kunstferne) können verschiedenste Modelle verpflichtender oder optionaler Versicherungen zum Tragen kommen. Auch der Zugang beispielsweise zur Arbeitslosenversicherung gestaltet sich aus diesem Grund oftmals schwierig.

 

Ungeachtet der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen war in den vergangenen zehn Jahren ein erkennbarer politischer Willen gegeben, die Bedingungen für Kunstschaffende zu verbessern. So wurden in Folge der Ergebnisse der Studie 2008 seitens des Kulturressorts mehrere interministerielle Arbeitsgruppen (IMAGs) initiiert, die in unterschiedlichen thematischen Zusammenhängen (bspw. Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Mobilität) versuchten, Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Kunstschaffenden zu erarbeiten. Darauf aufbauend wurde eine Reihe von spezifischen Maßnahmen gesetzt und neue Angebote entwickelt. Da sich die Situation im Jahr 2019 nach wie vor schwierig für KünstlerInnen darstellt, bedarf es erneut einer ressortübergreifenden Anstrengung, um die soziale Lage von KünstlerInnen zu verbessern.

 

 

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Laut Studie werden Fragen der sozialen Absicherung neben der Einkommenssicherung als zentrale Belastungsfaktoren erlebt. Insbesondere die Sicherstellung einer sozialen Absicherung im Alter, bei Krankheit und bei Erwerbslosigkeit bzw. Auftragslosigkeit werden von den Befragten als Belastung thematisiert. Die sozialversicherungsrechtliche Situation wird durch das Vorliegen von unselbstständigen und selbstständigen Mehrfachbeschäftigungen und parallelen Pflichtversicherungen generell als unklar und unübersichtlich erlebt. Die Studie definiert daher auch mögliche Handlungsfelder, die von der sozialen Absicherung, finanziellen Ressourcenausstattung, Arbeitsmarktpolitik, Aus- und Weiterbildung, Digitalisierung, Transparenz und Entbürokratisierung im Förderwesen bis zu Gleichstellungsfragen reichen.

 

Nachdem sich die große Mehrheit der Befragten mit vielschichtigen Problemlagen konfrontiert sieht, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

Antrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die soziale Lage von Kunstschaffenden zu verbessern. Um den komplexen Problemlagen, mit denen KünstlerInnen konfrontiert sind, gerecht zu werden, braucht es hierfür eine ressort- und gebietskörperschaftenübergreifende Initiative und die Einbeziehung von VertreterInnen der Kunstschaffenden, ExpertInnen sowie der Sozialpartner.

 

Als ersten Schritt wird der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien aufgefordert, Interministerielle Arbeitsgruppen zur Beschäftigung mit den vielfältigen Problemlagen im Bereich der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Kunstschaffenden einzusetzen. Diese sollen in der Folge gemeinsam mit den Betroffenen, ExpertInnen sowie den Sozialpartnern Lösungsvorschläge zur Verbesserung der sozialen Lage von Kunstschaffenden ausarbeiten, die in der Folge umzusetzen sind. Dem Nationalrat ist jährlich über den Fortschritt der Anstrengungen Bericht zu erstatten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.