571/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Dringlicher Antrag

gem § 74a iVm § 93 Abs 2 GOG-NR

der Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Vertrauen des Nationalrates in die Bundesregierung

BEGRÜNDUNG

Am Dienstag, 22.1., sagte BMI Kickl im ORF-„Report“: „Ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht.“[1] und beklagte sich über „irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt, aus ganz anderen Situationen heraus entstanden, und die hindern uns daran, das zu tun, was notwendig ist.“[2] Damit spielte Kickl auf die Europäische Menschenrechtskonvention an. Kickl betonte, dass er eine Debatte darüber führen und sich auch mit diesen Regelungen anlegen wolle.[3] Damit stellte er sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention, als auch das Legalitätsprinzip in Frage.

Der Bundespräsident fand zu diesen Plänen Kickls klare Worte: „Die Europäische Menschenrechtskonvention steht [...] im Verfassungsrang. An ihr zu rütteln, wäre eine Aufkündigung des Grundkonsenses der Zweiten Republik, (vdb)“[4].

Die dem Absolutismus im 19. Jh mühsam abgerungenen und durch die EMRK im 20. Jh erweiterten Grundrechte sollten nicht als Brennstoff für kurze populistische Strohfeuer missbraucht werden. Das Vertrauen zumindest eines Teils der Mitglieder des Nationalrates in den Weg, den die Bundesregierung einschlägt, ist nun erschüttert. Es liegt am Bundeskanzler, dieses Vertrauen wiederherzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler wird aufgefordert

       Jeglichen Bestrebungen, aus der Europäischen Menschenrechtskonvention oder dem Europarat auszutreten, eine Absage zu erteilen.

       Nur Ministerialentwürfen seine Zustimmung zu erteilen, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform sind.

       In Zukunft davon Abstand zu nehmen, die Europäische Menschenrechtskonvention in Frage zu stellen.

       Die Europäische Menschenrechtskonvention in Frage stellenden Aussagen einzelner Regierungsmitglieder öffentlichkeitswirksam, vehement und sofort zu widersprechen.

       Durch öffentliche Erklärung klarzustellen, dass nur Personen, die sich zur EMRK bekennen, Teil der Bundesregierung sein dürfen.



_________________________

[1] Zitiert etwa in https://derstandard.at/2000096888042/Kickl-stellt-Menschenrechtskonvention-in-Frage.

[2] Zitiert etwa in https://derstandard.at/2000096888042/Kickl-stellt-Menschenrechtskonvention-in-Frage.

[3] Zitiert etwa in https://derstandard.at/2000096888042/Kickl-stellt-Menschenrechtskonvention-in-Frage.

[4] https://twitter.com/vanderbellen/status/1088091480739246080?ref
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