572/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend

 

Personalbedarfserhebung für die Finanzverwaltung und Sicherstellung der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages durch ausreichend Personal.

 

Das Arbeitsausmaß und die Arbeitsauslastung in der Finanzverwaltung hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu-, die personelle Ausstattung jedoch abgenommen. Dies hat eine enorme Arbeitsbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Folge. Das gefährdet die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, das Erreichen strategischer Ziele wie die Sicherung des Abgabenaufkommens, die Schließung von Steuerlücken und die Gewährleistung einer fairen und gleichmäßigen Besteuerung und erhöht das Abgabenausfallsrisiko, wodurch der Republik Steuereinnahmen entgehen können.

Der Personalstand in der Finanzverwaltung hat sich seit 2003 von rund 12.300 auf 9.000 verringert (Vollzeitäquivalente). Nun hat die Regierung einen Aufnahmestopp verordnet laut dem ab 2020 soll nur mehr jede 3. Stelle nachbesetzt werden soll. Bis ins Jahr 2028 gehen über 5.000 der derzeit rund 11.000 Bediensteten in Pension. Die personelle Ausstattung der Finanzverwaltung wird sich dadurch also weiter drastisch reduzieren.

Laut Rechnungshof arbeitet ein Betriebsprüfer jedoch durchschnittlich das 12-fache seiner Kosten herein. Das sind über 600.000 Euro pro Jahr. Wenn wir von Großbetriebsprüfern sprechen, geht es schnell einmal um das 30-fache. 1,8 Mrd. Euro bringen die Prüfer jedes Jahr in die Staatskasse.[1] Wird beim Personal gekürzt, steigt also das Abgabenausfallsrisiko deutlich an.

Im Rechnungshofbericht ist festgehalten: Die Finanzbediensteten der Allgemeinveranlagung, der Betriebsveranlagung/–prüfung und der Großbetriebsprüfung erzielten mit ihren Kontrollen ausnahmslos um ein Vielfaches höhere Mehrergebnisse als sie dem BMF Kosten verursachten.

(…)

Der RH verdeutlichte mit seinen Berechnungen, dass die Finanzbediensteten mit ihren Kontrollen ausnahmslos weit höhere Mehrergebnisse erzielten im Vergleich zu den von ihnen verursachten Kosten, und zwar unabhängig davon, ob sie im Innen– oder im Außendienst tätig waren.“[2]

 

Der Rechnungshof hatte dem Finanzministerium daher empfohlen, eine umfassende Personalbedarfserhebung vorzunehmen. Laut Follow-up Überprüfung wurde diese allerdings nicht durchgeführt.[3] „Die Empfehlung des RH, eine umfassende Personalbedarfserhebung, die sich einerseits an den gesetzlich bestimmten Aufgaben für die Finanzverwaltung unter Bewertung der dafür erforderlichen zeitlichen Ressourcen orientiert und andererseits das bewusst in Kauf genommene Abgabenausfallsrisiko berücksichtigt, wurde nicht umgesetzt.“[4]

Der Rechnungshof betonte, dass es Aufgabe des Finanzministeriums wäre, den Gesetzgeber umfassend zu informieren, falls ein erhöhter Personalbedarf für die gesetzliche Aufgabenerfüllung notwendig sein sollte.

Er hielt daher seine Empfehlung aufrecht, eine umfassende bundesweite Personalbedarfserhebung für die Finanzverwaltung vorzunehmen. Das Finanzministerium teilte hierzu in seiner Stellungnahme mit, dass es zurzeit an einer Personalbedarfserhebung arbeite. Aktuell liegt diese allerdings nicht vor.

 

 Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, wie vom Rechnungshof angeregt, eine umfassende Personalbedarfserhebung für die Finanzverwaltung durchzuführen und sodann die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Finanzverwaltung ausreichend Personal zur Verfügung steht, damit die Erfüllung ihre gesetzlichen Aufgaben ohne Abgabenausfallsrisiko gesichert ist.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1] Vgl.: Bericht des Rechnungshofes, Risikomanagement in der Finanzverwaltung:  https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2014/berichte/teilberichte/bund/Bund_2014_14/Bund_2014_14_5.pdf, S. 298.

[2] Vgl. ebd. S. 299.

[3] Vgl.: Bericht des Rechnungshofes, Risikomanagement in der Finanzverwaltung; Follow-up-Überprüfung, Reihe BUND 2017/27:

https://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2017/berichte/berichte_bund/Bund_2017_27.pdf, S. 26 ff.

[4] Vgl.: ebd., S. 27