578/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Petra Wimmer, Muchitsch

Genossinnen und Genossen

betreffend Ausweitung des Fachkräftestipendiums zur Behebung eines drohenden Fachkräftemangels in der Altenpflege und –Betreuung

 

 

Der österreichweite Personalmangel in den Sozial- und Gesundheitsberufen führt zu einer wachsenden Herausforderung in den Alten- und Pflegeheimen sowie bei den Mobilen Diensten. Die demografische Entwicklung wirkt dabei doppelt herausfordernd: Während die Anzahl der Pflegebedürftigen wächst, werden die potentiell erwerbstätigen Jahrgänge strukturell schwächer.

 

Neben den demografischen Gegebenheiten wird der Personalmangel durch andere Entwicklungen noch verstärkt. So führen die Vorgaben des Bundes aus dem Pflegefondsgesetz zu einer BewohnerInnenstruktur mit höherer Betreuungsintensität in den Alten- und Pflegeheimen und damit auch zu einem steigenden Personalbedarf im stationären Langzeitpflegebereich. Aufgrund rückläufiger Zusagen für die bestehenden Implacement-Stiftungen seitens des AMS und dem Auslaufen des Fachkräftestipendiums im Jahr 2015, bleiben AbsolventInnen der Gesundheits- und Pflegeberufe aus. Das Fachkräftestipendium wurde mit 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2018 wiedereingeführt.

 

Nicht alle Sozial- und Gesundheitsberufe werden dabei gefördert. So wurde etwa das Berufsbild der FachsozialbetreuerIn Altenarbeit nicht mehr in die Liste der förderbaren Ausbildungen gemäß §34b Abs. 3 AMSG aufgenommen. Und das, obwohl es grundsätzlich viele Personen gibt, die sich für einen beruflichen Einstieg in den Pflegebereich interessieren. Die wenigsten können es sich allerdings leisten, während der Ausbildung zwei Jahre ohne Einkommen zu leben. Die LandessozialreferentInnenkonferenz fasste daher bereits am 13. April 2018 auf Initiative des Landes Oberösterreich den Beschluss, den Bund zu ersuchen, die für den Sozialbereich wesentlichen Sozialbetreuungs-, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe wieder dauerhaft in die Liste der mittels Fachkräftestipendium förderbaren Ausbildungen aufzunehmen.

 

Auch die LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz sprach sich am 8. Juni 2018 dafür aus, die Pflegeberufe durch gezielte proaktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (z.B. Umschulungsmaßnahmen, Fachkräftestipendium, Vorbereitungskurse) besonders zu fördern. Die oberösterreichischen Erfahrungen mit dem Fachkräftestipendium aus den Jahren 2014 und 2015 belegen die Wirksamkeit der Maßnahme. Im Jahr 2014, als das Fachkräftestipendium für FachsozialbetreuerInnen Altenarbeit geöffnet wurde, gab es in Oberösterreich um ca. 500 mehr Zugänge zum Stipendium als in den Vorjahren. Würde sich dieser Trend durch eine Erweiterung des Fachkräftestipendiums wiederholen, könnte der oberösterreichische Personalbedarf in der Altenpflege und –Betreuung für die nächsten Jahre gut abgedeckt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten sprechen sich daher für die Fortführung und die Ausweitung des Fachkräftestipendiums auf alle Sozialbetreuungs-, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe aus, um dem drohenden Pflegekräftemangel in Österreich aktiv entgegenzutreten. Rasches Handeln ist aufgrund des geplanten Auslaufens dieser Bildungsförderung bereits mit Ende des Jahres erforderlich.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, alle Sozialbetreuungs-, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, insbesondere das Berufsbild der FachsozialbetreuerIn für Altenarbeit wieder in die Liste der förderbaren Ausbildungen im Fachkräftestipendium aufzunehmen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales