581/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

 

In den ersten Wochen des Jahres 2019 wurden in Österreich bereits sechs Frauen von Männern ermordet. Im europaweiten Vergleich ist die Zahl der Frauenmorde in Österreich am höchsten.

Um dem entgegen zu wirken und möglichst jeden Mord zu verhindern, spielt die Arbeit mit den Tätern eine zentrale Rolle.

Im Rahmen der Bewährungshilfe gibt es bereits jetzt die Möglichkeit, Anti-Gewalt-Trainings durch Staatsanwaltschaft oder Richterinnen und Richter anzuordnen.

ExpertInnen sind der Ansicht, dass diese Trainings einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, wiederholte Gewalt bzw. die Rückfälligkeit von Tätern zu verhindern.

Ziel dieser Trainings ist es, mit dem Täter gemeinsam Lösungsstrategien für Konflikte zu erarbeiten, die ein gewaltfreies Leben ermöglichen und sie dabei unterstützen, konfliktträchtige Auseinandersetzungen mit gewaltfreien Mitteln zu lösen sowie Verhaltenstechniken zu üben, die eine Eskalation von Konflikten verhindern helfen.

Leider werden diese Anti-Gewalt-Trainings aktuell nur selten angeordnet. Schätzungen zufolge besuchen in Fällen geschlechterbasierter Gewalt weniger als 1% der Täter ein Täterprogramm.[1]

 

Der Grevio-Schattenbericht kritisiert diesbezüglich:

„Das größte Problem ist die Tatsache, dass zurzeit nur wenige Täter an entsprechende Täterprogramme verwiesen werden. Der von der BAG OTA erstellten Übersicht zufolge ist das auf die besorgniserregende Tatsache zurückzuführen, dass das Strafjustizsystem seine Verantwortung nicht wahrnimmt: Selbst wenn Gewalt zur Anzeige gebracht wird, bleibt diese in der Mehrzahl der Fälle ohne Konsequenzen, wie Daten des Bundesministeriums für Justiz von 2013 zeigen“[2]

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit im Falle von Gewalt in der Familie die Täter ein verpflichtendes Anti-Gewalt-Training absolvieren müssen und so weitere Gewalt verhindert werden kann. Diese Trainings sollen von der Staatsanwaltschaft bzw. Richterinnen und Richtern angeordnet werden. Für die freiwillige Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings sind Informationskampagnen vorzusehen. Eine entsprechende Budgetierung ist sicher zu stellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.



[1] Vgl. Österreichischer NGO-Schattenbericht für Grevio, S. 56

[2] Vgl. ebd.