583/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Fortführung des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt

 

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) trat am 1. August 2014 in Kraft und sieht eine geschlechtersensible Perspektive in allen Bereichen der Umsetzung und Evaluierung der politischen Maßnahmen vor. Österreich verpflichtet sich darin Gleichstellungsmaßnahmen voranzutreiben und effektiv umzusetzen, da „die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist“ (Präambel). Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt 2014 - 2016 setzte Österreich wichtige Forderungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um.

Begleitet wurde dieser Prozess durch die „Interministerielle Arbeitsgruppe Schutz von Frauen vor Gewalt“, deren Ergebnisse im „Umsetzungsbericht der Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung 2014 bis 2016“ dargestellt wurden. Völlig offen bleibt jedoch wie die Arbeit und Auseinandersetzung mit diesen wichtigen Themen in Zukunft weitergeführt wird.

2016 wurde Österreich, neben Monaco, als erster Staat der Basisevaluierung gemäß Artikel 68 Abs. 1 der Istanbul-Konvention unterzogen. Im September 2017 veröffentlichte das Expertinnen Gremium GREVIO[1], das mit der Überwachung der Umsetzung dieses Übereinkommens beauftragt ist, seinen Bericht, welcher auch im österreichischen Parlament eingehend diskutiert wurde. Der Bericht enthält eine Reihe an Maßnahmen und Verbesserungsvorschlägen, die zügig zur Umsetzung kommen sollen. Eindringlich empfiehlt GREVIO der österreichischen Regierung, eine langfristige Planung bzw. Strategie zu entwickeln, die allen in der Istanbul-Konvention definierten Formen von Gewalt die nötige Bedeutung beimisst, und die eine kontinuierliche und langfristige Finanzierung nachhaltiger und umfassender Maßnahmen vorsieht. Im Regierungsprogramm der Bundesregierung 2017 bis 2022 ist zwar eine Fortsetzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe gegen Gewalt an Frauen festgeschrieben, doch ist dies angesichts der eingeforderten langfristigen Planung bzw. Strategie keinesfalls ausreichend.

So empfehlen anerkannte und renommierte NGOs im GREVIO Schattenbericht einen aktuellen Nationalen Aktionsplan Gewaltschutz. Die Expertinnen und Experten fordern, einen analytischen Bericht, der „auf Daten und Informationen zu bereits bestehenden politischen Maßnahmen basiert und diese in einen langfristig angesetzten, strategischen Aktionsplan integriert[2].“ Im Schattenbericht werden eine Vielzahl ausgezeichneter Indikatoren für einen NAP Gewaltschutz dargestellt, insbesondere sollen zur Entwicklung und Umsetzung des NAP angemessene (finanzielle und personelle) Ressourcen sowie ein spezielles Budget für Gleichstellungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der NAP gegen Gewaltschutz soll alle Formen der Gewalt gegen Frauen sowie Gewalt gegen alle Gruppen von Frauen und ihre Kinder berücksichtigen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, zügig den „Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt“ fortzuführen. Ein interdisziplinärer, strategischer Planungsprozess ist ebenso erforderlich, wie die kompakte Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen. Um Frauen in Zukunft besser vor Gewalt zu schützen braucht es Anstrengungen aller Ressorts.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.



[1] Group of experts on action against violence against women and domestic violence

[2]  Vgl. Österreichischer NGO-Schattenbericht für GREVIO