585/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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Entschliessungsantrag

Misstrauensantrag

gem. § 26 iVm § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger‚ MES

sowie Kolleginnen und Kollegen

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres

Am Dienstag, den 27. Jänner 2019 überschritt und missachtete der Bundesminister für Inneres eine ganz fundamentale Grenze, in dem er in der ORF-Sendung "Report“ folgende Aussagen tätigte:

"Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht." Die Europäische Menschenrechtskonvention und somit ein Teil der Verfassung der Republik sei ein "seltsames rechtliches Konstrukt aus den 1950ern".

Tage zuvor wurde der Bundesminister für Inneres in den Medien auch mit den Aussagen zitiert, es wäre nötig, "Tabus zu brechen" und im Umgang mit Grundrechten gelte es, "kreativ" zu sein. (https://kurier.at/politik/inland/kickl-bei-vorgehen-gegen-gewalttaetige-migranten-tabus-brechen/400380419; https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/1013256_Asyl-Kickl-will-bei-Abschiebungen-kreativ-sein.html)

In der ausgesprochenen Verneinung und offensichtlichen Ablehnung des Grundsatzes der Legalität, der Bindung allen staatlichen Handelns an die Verfassung und die Gesetze, überschritt der Bundesminister jene fundamentale Grenze, die ihm die Österreichische Bundesverfassung zieht und auf die er am 18. Dezember 2017 vor dem Bundespräsidenten seinen Ministereid ablegte.

Die Äußerungen offenbarten, wes Geistes Kind der Bundesminister ist. Er zeigt kein demokratisches, den Grenzen der Verfassung und der Menschenrechte bewusstes Amtsverständnis.

Es war vielmehr der Wunsch nach einem totalitären Machtanspruch, der Wunsch nach Abkehr von jenen Fundamentalnormen, die sich unsere Gesellschaft im Gefolge zweier Weltkriege gab, der den Äußerungen des Ministers innewohnte. Diese Haltung ist mit dem Amt eines Bundesministers der Republik Österreich unvereinbar. Sie widerspricht der Österreichischen Bundesverfassung.

Darin besteht die unumkehrbare Grenzüberschreitung, die den Verlust des Vertrauens und das Misstrauen ihm gegenüber begründen.

Die Reaktionen auf diese Äußerungen des Ministers folgten prompt, zahlreich und aus allen Teilen der österreichischen Bevölkerung, von Vertreter_innen der Zivilgesellschaft, von Vertreter_innen der Berufstände der Richter_innen, der Rechtsanwält_innen, der Universitäten, der Publizist_innen, der Künstler_innen, aus dem Kreise der höchsten Amtsträger_innen und ehemaligen Amtsträger_innen der Republik und vielen mehr. Alle verurteilten die getätigte Aussage auf das Schärfste.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art 74 Abs 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.