588/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend eine verbesserte aktive Beschäftigungsförderung von Menschen mit
Behinderung auf Basis der Empfehlungen des Behindertenanwaltes Dr. Hansjörg Hofer.

Im Rahmen des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 9. November 2018 präsentierte der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung, Dr. Hansjörg Hofer, seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017.

Im Zuge einer Nachfrage der Abg. Holzinger-Vogtenhuber, betreffend weitere Möglichkeiten zur Förderung von Menschen mit Beeinträchtigung im Sinne einer aktiven Integration in den Arbeitsmarkt, führte Dr. Hofer eine Reform von Beschäftigungspflicht und Ausgleichstaxe im Behinderteneinstellungsgesetz ins Treffen.

Aus Hofers Sicht ist die aktuelle Regelung, die im Kern pro 25 Dienstnehmerlnnen eines Unternehmens die Anstellung einer sog. begünstigten behinderten Person verlangt, suboptimal.

So seien einerseits lediglich Strafzahlungen (Ausgleichstaxe) für jene Unternehmen vorgesehen, die dieser Verpflichtung nicht oder nicht ausreichend nachkämen - aber kaum über die Begünstigung der betreffenden Person[1] hinausgehende Förderung als positiver Anreiz. Diese existiert aktuell lediglich in Form einer Ausbildungsprämie i.d.H.v. EUR 262,- für die Anstellung von in Ausbildung befindlichen begünstigten behinderten Personen oder in Form von Lohnkostenzuschüssen bei nachgewiesener Leistungsminderung. Wobei Letzteres einer Beantragung und Einzelfallprüfung bedarf und daher sowohl für die Betroffenen als auch deren potenzielle Abeitgeberlnnen einen Unsicherheitsfaktor darstellt.

Andererseits betreffe der Art. 2 BEinstG aktuell nur Dienstgeber mit zumindest 25 Beschäftigten und schließe damit rd. 97% der Österreichischen Unternehmen mit in Summe etwa 1,6 Mio. Beschäftigten (ca. 40% aller unselbständig Beschäftigten) vollkommen aus.[2]

Die unterfertigten Abgeordneten regen daher an, den Input der Behindertenanwaltschaft aufzugreifen, den Geltungsbereich der Beschäftigungspflicht des Behinderteneinstellungsgesetzes auf kleinere Unternehmen auszuweiten (bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Schlüssels von 1/25) und ein durchgängiges, Bonus (Prämie)/Malus (Ausgleichstaxe)-System einzuführen. Wobei aus Rücksicht auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen die nachstehend beispielshaft angeführten Kategorien sinnvoll erscheinen:

Unternehmensgröße (MA) Aktive Beschäftigungsförderung, begünstigt behinderte Personen

 

Unternehmensgröße (MA)

Aktive Beschäftigungsförderung, begünstigt behinderte Personen durch:

< 15

Bonus bei Einstellung

15-30

Einschleifregelung:

Bonus bei Einstellung/ Malus bei Nichteinstellung (ab 25 DN)

> 30

Malus bei Nichteinstellung

 

Aus diesem Grund stellen sie folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, in enger Abstimmung mit der Behindertenanwaltschaft, eine Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) zu erarbeiten, die durch Ausweitung der Beschäftigungspflicht und Einführung eines durchgängigen Bonus/Malus- bzw. Prämien/Taxen-Systems geeignet ist, die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt, auch durch Setzen positiver Anreize, zu fördern. Der Entwurf soll dem Nationalrat ehestmöglich zugeleitet werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1] Befreiung von Kommunalsteuer, Abgaben zum FLaF, der Kammerumlage sowie der U-Bahn-Steuer.

[2] http://wko.at/statistik/kmu/GK AZ.pdf (31.10.2016).