591/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Förderung von Primärversorgungsnetzwerken mit Mitteln des Bundes



Problemsituation

Die Bildung von Gesundheitsnetzwerken im niedergelassenen Bereich schreitet nur sehr schleppend voran. Derzeit gibt es nur eine Handvoll Primärversorgungszentren/-netzwerke.

Fehlende "Finanzierung aus einer Hand" verhindert Stärkung des niedergelassenen Bereichs

Aufgrund der fehlenden „Finanzierung aus einer Hand“ wird die finanzielle Mittelzuweisung aus dem stationären Bereich bei einem Ausbau des niedergelassenen Bereichs unterbunden, obwohl der Ausbau den stationären Bereich entlastet.

Exemplarisch kann man die Problematik in der Diabetes-Evaluation nachvollziehen. Laut dieser führte eine bessere niedergelassene Diabetes-Versorgung zwar zu Mehrkosten im niedergelassenen Bereich (ca. 100 Euro mehr pro Kopf), bewirkte dafür aber überproportionale Einsparungen im stationären Bereich (ca. 800 Euro weniger pro Kopf). Die Einsparungen kamen aber nie im niedergelassenen Bereich an, sondern verblieben bei den Landesgesundheitsfonds, die die stationäre Finanzierung innehaben.

Vorübergehende Alternative zur „Finanzierung aus einer Hand“

Da die „Finanzierung aus einer Hand“ in absehbarer Zeit nicht umgesetzt wird, müssen alternative Finanzierungsquellen für die Anstrengungen des niedergelassenen Bereichs gefunden werden.

Budget-Umschichtungen von Krankenhausmitteln in den niedergelassenen Bereich

Dabei bietet sich eine Umschichtung von Mitteln der Bundesgesundheitsagentur an. Für 2019 sind beispielsweise 718 Mio Euro für die Finanzierung von Krankenanstalten vorgesehen. Davon könnten zumindest 100 Mio Euro für eine Stärkung der Bildung von Gesundheitsnetzwerken im niedergelassenen Bereich umgeschichtet werden.

 

Evaluation des Diabetes-DMP „Therapie aktiv“:

http://diabetes.therapie-aktiv.at/cdscontent/load?contentid=10008.617678&version=1427975661

Budget-Voranschlag UG 24 „Gesundheit“:

https://service.bmf.gv.at/BUDGET/Budgets/2018_2019/bfg2019/teilhefte/UG23/UG23_Teilheft_2019.pdf

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, aus dem Detailbudget „24.02.01“ 100 Mio Euro dauerhaft herauszulösen und für den Aufbau von Primärversorgungsnetzwerken und niedergelassenen Gesundheitsnetzwerken vorzusehen. Die Mittel sind jährlich entsprechend des Bedarfs zu erhöhen, wobei zumindest die Inflation berücksichtigt werden soll.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.