593/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Förderung der Digitalisierung im niedergelassenen Bereich mit Bundesmitteln

 

 

Problemsituation

Die Digitalisierung des niedergelassenen Bereichs und des Gesundheitssystems insgesamt schreitet nur sehr schleppend voran.

Aufgrund der Alterung der Bevölkerung und der restriktiven Vertragsvergabe-Politik durch die Selbstverwaltung (Kassen und Ärztekammern) wird das Ungleichgewicht im niedergelassenen Bereich zwischen ärztlichen Angeboten und der Nachfrage durch die Patienten und Patientinnen immer größer.

Digitalisierungsmöglichkeiten

Ein Mittel dem Ungleichgewicht entgegen zu wirken, kann die stärkere Nutzung von digitalen Technologien sein. Ausgehend von einer besseren Aufbereitung der ELGA-Datenbank sprechen wir hier auch von einer besseren Nutzung der Telemedizin. Konkret geht es dabei um Angebote, wie Telemonitoring, Teletherapie oder Telekonferenzen.

Umschichtung von Bundesmitteln

Um den Ausbau der Digitalisierung im niedergelassenen Bereich voranzutreiben, müssen aber auch die nötigen Mittel bereitgestellt werden.

Dabei bietet sich eine Umschichtung von Mitteln der Bundesgesundheitsagentur an. Für 2019 sind beispielsweise 718 Mio Euro für die Krankenanstalten-Finanzierung vorgesehen. Davon könnten zumindest 100 Mio Euro für die Aufwertung der Digitalisierung im niedergelassenen Bereich umgeschichtet werden.

Budget-Voranschlag UG 24 „Gesundheit“:

https://service.bmf.gv.at/BUDGET/Budgets/2018_2019/bfg2019/teilhefte/UG23/UG23_Teilheft_2019.pdf

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, aus dem Detailbudget „24.02.01“ 100 Mio Euro dauerhaft herauszulösen und für den Ausbau der Digitalisierung im niedergelassenen Bereich bereitzustellen. Die Mittel sind jährlich entsprechend des Bedarfs zu erhöhen, wobei zumindest die Inflation berücksichtigt werden soll. "


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.