595/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 30.01.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Tatsächliche Erarbeitung eines Bundesgesetzes über die Informationsfreiheit
In kaum einem Bereich ist die Republik
dermaßen rückständig, wie im Umgang der staatlichen Stellen mit
Informationen. Das aus der Monarchie stammende Amtsgeheimnis ist in keiner
Weise mehr zeitgemäß.
Was nicht ausdrücklich veröffentlicht werden muss, ist in
Österreich grundsätzlich geheim. Österreich liegt daher im
"Global Right to Information Ranking" auf Platz 122 von insgesamt 123
überprüften Staaten.
Dabei ist Transparenz und freier Zugang zu allen Informationen staatlicher
Stellen das beste Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung. Aus
diesem Grund benötigt es eine Verpflichtung zur Veröffentlichung
von Informationen von allgemeinem Interesse und ein verfassungsgesetzlich
gewährleistetes Recht auf Zugang zu diesen Informationen. In Schweden
wurde ein solches Prinzip der Informationsfreiheit bereits 1766 in der
Verfassung festgeschrieben und zahlreiche andere europäische Staaten sind
diesem Beispiel gefolgt. Mittlerweile besteht auch ein Konsens aller
Parteien, dass das Amtsgeheimnis abzuschaffen und durch umfassende
Informationsfreiheit zu ersetzen ist. Trotzdem konnte bisher keine parlamentarische
Mehrheit für einen bestimmen Entwurf gefunden werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative vorzulegen, welche die Amtsverschwiegenheit abschafft und eine Verfassungsbestimmung zu einer umfassenden Informationsfreiheit erlässt. Dabei sind die in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachten Anträge, sowie die im Rahmen des parlamentarischen Prozesses vorgebrachte Kritik ausreichend zu berücksichtigen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.