Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 – VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2018, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 zweiter Satz werden das Wort „drei“ durch das Wort „sechs“ und die Wortfolge „einen Monat“ durch die Wortfolge „drei Monate“ ersetzt.

2. Dem § 79 wird folgender Abs. 18 angefügt:

„(18) § 1 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/20xx, tritt mit Ablauf des Monats der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes in Kraft.“