605/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Kugler, Dr. Fürst, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend entschlossene Bekämpfung von Schlepperei und Menschenhandel

 

Menschenhandel stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte sowie der Menschenwürde dar. Auch Österreich ist als Transit- und Zielland von diesem Verbrechen betroffen. Dabei ist Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung die häufigste Form, jedoch sind auch Fälle der Arbeitsausbeutung, der Ausbeutung in der Bettelei und des Kinderhandels immer häufiger zu verzeichnen. Die meisten Opfer kommen aus östlichen EU-Mitgliedstaaten und europäischen Drittländern, sowie aus Afrika (v.a. Nigeria) und Asien (v.a. China).

Die tatsächliche Zahl der Opfer, die nach oder durch Österreich gehandelt werden, kann aufgrund der hohen Dunkelziffer und der durch diese verursachte schlechte Datenlage nur vage geschätzt werden. Gesichert ist aber, dass es sich bei Menschenhandel um eines der lukrativsten Geschäfte der organisierten Kriminalität handelt. Nach Schätzungen von UNODC wird weltweit jährlich ein Profit in der Größenordnung von mindestens 32 Milliarden US-Dollar erzielt.

 

Österreich ist Vertragspartei sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels. Dazu zählen insbesondere das „Palermo-Protokoll“, das dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) angeschlossen ist und das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Zudem hat Österreich die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer umgesetzt.

 

Um Menschenhandel umfassend bekämpfen zu können, wurde im November 2004 die österreichische Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels (TF-MH) unter Leitung des BMEIA eingerichtet. In der TF-MH arbeiten Vertreter aller zuständigen Ministerien, der Bundesländer, die Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen eng zusammen. Innerhalb der TF-MH bestehen Arbeitsgruppen, die sich mit den Spezialbereichen Kinderhandel, Prostitution und Arbeitsausbeutung auseinandersetzen. Neben Berichterstattungen zählen zu den Hauptaufgaben der TF-MH die Ausarbeitung und die Umsetzung der Nationalen Aktionspläne, in denen auch regelmäßig neue Elemente, die sich aus praktischen Erfahrungen, Empfehlungen der Arbeitsgruppen und aus Evaluierungen durch internationale Organisationen (insbesondere des GRETA-Monitoring Mechanismus des Europarates) ergeben, aufgegriffen werden. 

 

Dem Sicherheitsbericht 2017 des BMI ist zu entnehmen, dass ein besonderer Schwerpunkt bei den polizeilichen Ermittlungen im Erkennen von Opfern des Menschenhandels in Zusammenhang mit den Migrationsbewegungen liegt. In diesem Zusammenhang wurden auch Sensibilisierungsgespräche und Schulungen mit allen  in Frage kommenden Betroffenen durchgeführt, wie zum Beispiel Bedarfsträger der Exekutive, Kinder- und Jugendhilfeträger, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Erstaufnahme- und Sammelzentren sowie Nichtregierungsorganisationen. Weiters wurden seitens des Bundeskriminalamtes die Kooperationen mit den Drittstaaten Nigeria und China verstärkt. Der Bericht führt zudem aus, dass auch Schlepperei und illegale Migration stärker unterbunden werden müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

„Der Nationalrat möge beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, auf nationaler und europäischer Ebene die entschlossene Bekämpfung von Schlepperei und Menschenhandel und der damit verbundenen irregulären Migration fortzusetzen und durch Präventivmaßnahmen in den Herkunftsländern eine Bewusstseinsbildung voranzutreiben.“

 

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte ersucht.