608/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien stoppen.

 

Anhaltende Menschenrechtsverletzungen in der russischen Teilrepublik Tschetschenien stellen vor allem für LGBTI-Personen ein großes Risiko dar. Seit der Veröffentlichung erster Berichte zu Verschleppungen, Folter und Mord an insbesondere schwulen Männern in Tschetschenien im Frühjahr 2017 beschäftigt diese schwerwiegende Frage nationale wie internationale Einrichtungen in Europa und weltweit.

 

Das „Committee on Equality and Non-Discrimination“ der Parlamentarischen Versammlung des Europarats machte erst im Juni 2018, kurz vor dem Beginn der Männer-Fußball-Weltmeisterschaft in Russland, in einem Bericht auf die Situation in Tschetschenien aufmerksam. Dabei brachte der Europarat seine Besorgnis über “numerous reports of extreme, State-initiated discrimination and crimes against homosexuals, especially males, in the Chechen Republic (Russian Federation) – resulting in alleged detentions in camps, beatings and torture by uniformed State personnel, and disappearances – in certain cases said to be followed by executions” zum Ausdruck.[1] Gleichzeitig kritisierte der Europarat die LGBTI-feindliche Politik und Gesetzgebung der Russischen Föderation: „There will be no change if there is no strong political signal that the persecution of LGBTI people cannot be tolerated. Discrimination on the grounds of sexual orientation or gender identity contradicts the essence of equality. There is a connection between the campaign of persecution in the Chechen Republic and the anti-propaganda legislation in the whole of the Russian Federation, in the sense that the latter contributes to stigmatising LGBTI people and creating a fertile ground for hatred.“[2]

 

Wie auch schon der frühere Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung feststellte hat bereits am „27. April 2017 (...) die EU – und damit auch im Namen Österreichs – in mit Österreich vorab koordinierten Erklärungen die Russische Föderation aufgefordert, die genannten Vorfälle zu untersuchen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen“[3]. Erst Ende 2018 wurde außerdem ein Bericht des österreichischen Professors Wolfgang Benedek zur Situation in Russland und i.B. Tschetschenien unter dem Moskau-Mechanismus der OSZE veröffentlicht. Darin finden sich u.a. Beschreibungen wie diese: „Reports of a general practice of humiliation, inhuman treatment and torture in order to obtain confessions are confirmed by victims and witnesses, in particular with regard to certain groups like LGBTI persons, alleged drug users, Islamists and suspected terrorists, including human rights defenders and journalists. The use of electric shocks is a constant pattern which anybody picked up by the police has to expect. Cases of kidnapping and enforced disappearances exist in the context of extra-judicial killings and during the illegal detentions after which people might reappear.“[4]

 

Der Schutz von Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und insbesondere Minderheiten gehörte stets zu den Grundfesten der außenpolitischen Agenda Österreichs.  Gerade vor diesem Hintergrund ist es von zentraler Bedeutung, die anhaltenden Berichte über massive Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien, insbesondere gegen die dortige LGBTI-Community, nicht unkommentiert zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Fall der russischen Teilrepublik Tschetschenien stellt dabei aber nur eine Facette eines globalen Problems im Umgang mit den Grund- und Menschenrechten von LGBTI-Personen dar. Homo- und Transphobie, Gewalt und Hass gegen diese Community sind auch im Jahr 2019 noch immer ein Problem in vielen Ländern und müssen daher auch Thema auf internationaler Ebene sein.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, umgehend sowohl auf EU-, als auch auf bilateraler Ebene und öffentlich die Menschenrechtsverletzungen gegen LGBTI-Personen, insbesondere in Tschetschenien, zu thematisieren und deren Ende einzufordern.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.



[1] http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=24805&lang=en

[2] ebd.

[3] Anfragebeantwortung 2997/AB-BR/2017

[4] zit. nach „www.newyorker.com“, „A damning new report on L.G.B.T. persecution in Chechnya“, 21.12.2018