609/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen

betreffend staatlich geführte Begutachtungsplakettendatenbank

BEGRÜNDUNG

Das Kraftfahrgesetz soll zum 36. Mal erneuert werden. In diesem Rahmen soll auch beschlossen werden, dass der Zugriff auf die Begutachtungsplakettendatenbank, die von der ZBD Verwaltung GmbH & Co KG (kurz: „ZBD") zentral verwaltet wird, an „jede interessierte Person“ verkauft werden darf. Hinter der ZBD stehen drei Privatunternehmen  -  die  Schilcher & Sohn GmbH und CO KG, die ZBD Verwaltung GmbH und die Georg Ebinger Gesellschaft m.bH. Die Tatsache, dass Privatunternehmen Daten verwalten und verkaufen dürfen, die der Staat verpflichtend erhebt, ist untragbar. 2015 wurde beschlossen, die existierende Begutachtungsplakettendatenbank durch eine Erhöhung des Pickerl-Preises von € 1,46 auf € 1,90 zu finanzieren. Die Entwicklungs- und Instandhaltungskosten einer webbasierten Plattform nach z.B. britischem Vorbild (https://www.gov.uk/check-mot-status) rechtfertigt keinesfalls, dass die ZBD pro Zugriff auf die Datenbank Kosten erheben darf - egal, wie hoch der Betrag auch sein mag.

Abseits davon ist in der Gesetzesnovelle nirgendwo geregelt, wieviele Datensätze man kaufen bzw. einsehen darf. Die ZBD könnte mit Großinteressentlnnen wie z.B. Versicherern, Automobilclubs oder Automobilherstellern Daten-Flatrates aushandeln - Summe X für unbegrenzten Zugriff auf die Datenbank. Durch einen Abgleich mit den jeweils eigenen Datenbanken können Großinteressentlnnen so Profile über ihre Klientinnen erstellen. Die angekündigte Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten wäre somit außer Kraft gesetzt.

Fraglich ist außerdem, was mit den gespeicherten Daten im Falle einer Insolvenz der ZBD passiert, oder das Unternehmen durch die Inhaberinnen verkauft wird.

Laut bestehendem Kraftfahrgesetz darf die Begutachtungsplakettendatenbank von den ermächtigten Plakettenherstellern geführt werden. Sollte sich ein Unternehmen aus dem Ausland als Plakettenhersteller bewerben und die Ermächtigung bekommen, hat es das Recht, Begutachtungsdaten, die in Österreich verpflichtend erhoben werden, aus dem Ausland zu verwalten und zu verkaufen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHHESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, eine staatlich geführte Begutachtungsplakettendatenbank einzurichten. Dabei ist sicherzustellen, dass nur Einzelabfragen  -  die jedenfalls kostenfrei  sein sollen - durchgeführt werden können.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.