610/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 30.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch

Im Zuge der Diskussion über den Nichtraucherschutz in der Gastronomie hatte die Bundesregierung Anfang 2018 angekündigt, für Jugendliche ein Betretungsverbot von Raucherräumen in der Gastronomie einführen zu wollen.

Dieser Ankündigung sind leider keine Taten gefolgt. Der ursprünglich geplante Schutz von Jugendlichen vor Passivrauch in der Gastronomie wurde - wahrscheinlich auf Zuruf der Wirtschaft - still und leise gestrichen bzw. den Ländern überantwortet. Und das, obwohl der Bund die Kompetenz zu einer bundeseinheitlichen Regelung hätte - siehe etwa das Rauchverbot im Auto.

 

Zum Fehlen des Schutzes der Jugendlichen kommt hinzu, dass immer wieder fälschlicherweise behauptet wird, es würde diesen Schutz geben. So meinte etwa der ÖYP-Abgeordnete Obernosterer in der Nationalratssitzung vom 11.12.2018: „Unter 18-Jährige dürfen in keinen Raucherbereich mehr hineingehen", was ebenso falsch ist, wie die Aussage von ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer in einer ORF-Diskussionssendung (Runder Tisch, 8.10.2018), wo er meinte, dass sich Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr in Räumlichkeiten aufhalten dürfen, in denen geraucht wird.

 

Die Regierung und Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen erwecken mit solchen Behauptungen den Eindruck, sie hätten den Jugendschutz revolutioniert. Dabei wäre das Betretungsverbot nicht mehr als eine leichte Verbesserung des Status Quo. Zudem könnte es einige Wirte dazu bewegen, generell auf rauchfrei umzustellen.

 

Kinder und Jugendliche haben, egal ob als Gäste oder als Lehrlinge, nichts in verqualmten Räumen verloren und müssen hier den höchstmöglichen Schutz erfahren. Weil in der Gastronomie jegliche Schutzbestimmungen fehlen, sind selbst Kleinkinder zum Passivrauchen verurteilt.

 

Die Fachstelle für Suchtprävention der Steirischen GKK (VIVID) hat im April 2018 eine umfangreiche „Gesundheitsfolgen-Abschätzung zur Änderung des NichtraucherInnenschutzes in der Gastronamie mit erweitertem Jugendschutz" publiziert. Diese Studie kommt zu eindeutigen Ergebnissen, was die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Passivrauch in der Gastronomie betrifft.

 

In den Handlungsempfehlungen der Studie wird weiters klar ausgeführt:

 

„Die bundesweite Anhebung des Mindestalters fürs Rauchen auf 18 Jahre kann seine volle Wirkung nur dann entfalten, wenn sie einerseits mit einem bundesweiten Abgabeverbot (...) von Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen einhergeht und sich das Rauchverbot für Kinder und Jugendliche andererseits bundesweit einheitlich auf den öffentlichen und privaten Raum erstreckt. (...)

 

Was den besonderen Schutz für MitarbeiterInnen der Gastronomie unter 18 Jahren angeht, so bedarf es der Sicherstellung, dass die Jugendlichen nicht im RaucherInnenbereich arbeiten dürfen."

 

Diese Empfehlungen wurden gesetzgeberisch bislang nicht umgesetzt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch in gastronomischen Betrieben zu erlassen, in denen weiterhin Räumlichkeiten für Raucherinnen und Raucher angeboten werden."

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.