612/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Stephanie Cox, BA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend verpflichtende Einführung eines Abbiegeassistenten für LKWs

 

Rechtsabbiegende LKWs stellen im innerstädtischen Bereich für RadfahrerInnen und FußgängerInnen eine erhebliche Gefährdung dar. Dem Stand der Technik entsprechende Assistenzsysteme können im direkten Umfeld des LKWs ungeschützte Verkehrsteil-nehmerInnen erkennen und den Fahrer warnen. Die deutsche Unfallforschung der Versicherer (UDV) geht davon aus, dass etwa ein Drittel der im Straßenverkehr getöteten RadfahrerInnen bei Abbiegeunfällen ums Leben kommen.

 

In Wien verstarb ein 9-jähriger Bub, nachdem er von einem LKW-Fahrer im toten Winkel übersehen wurde. Generell verunglücken eine hohe Anzahl von FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen durch Kollissionen mit LKWs im Kreuzungsbereich. Im Jahr 2017, dem aktuellsten Jahr, das von der Statistik Austria ausgewertet wurde, kamen neun Menschen in solchen Unfallsituationen ums Leben. In den fünf Jahren davor bewegte sich diese Zahl zwischen 14 und 21 Todesopfern.

 

Das Kraftfahrgesetz regelt im § 23, dass Kraftfahrzeuge und damit auch LKWs mit geeigneten, entsprechend großen Rückspiegeln und erforderlichen anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht ausgerüstet sein müssen, die so angebracht sind, dass der Lenker von seinem Platz aus die Straße neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken kann, auch wenn das Fahrzeug voll besetzt oder beladen ist.

 

Bereits seit dem Jahre 2011 gibt es die technische Möglichkeit des Einbaus eines Abbiege-assistenten für LKWs. Diese Abbiegeassistenzsysteme können erheblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr beitragen und Unfälle zwischen rechtsabbiegenden LKWs und ungeschützten VerkehrsteilnehmerInnen verhindern.

 

Bereits im Jahre 2017 wurde im Verkehrsministerium das Testprojekt „Mobil-Eye“ gestartet, in dem LKWs mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet wurden. In diesem Test war ein Sensor, der ein Warnsignal abgibt, in die LKWs installiert. Dieses Projekt wurde auch durch die Wirtschaftskammer begleitet.

 

Eine Studie aus dem Jahr 2011, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-wirtschaft in Auftrag gegeben wurde, ergab, dass – bezogen auf alle Unfälle zwischen LKWs und RadfahrerInnen und FußgängerInnen – fast die Hälfte mit Hilfe eines Abbiegeassistenten vermeidbar gewesen wäre.

 

Auch die „General Safety Regulation“ der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2018 fordert die Einführung von elektronischen Abbiegeassistenten für LKWs und Busse. Ebenso hat sich der Verkehrsministerrat unter österreichischer Präsidentschaft mit einem Straßenverkehrssicherheitspaket befasst.

 

Die Einführung von verpflichtenden Abbiegeassistenten und eine entsprechende Nachrüstung für bereits zugelassene LKWs scheint aus all den genannten Gründen zwingend geboten.

 

Die EU-weite Verpflichtung zu Abbiegeassistenzsystemen in neuen Lkws erst ab 2024 birgt die Gefahr, dass jetzt installierte Systeme mit den später definierten Standards nicht kompatibel sind. Daher ist die Bundesregierung hier gefordert, sich auf EU-Ebene auf einen auch später gültigen technischen Rahmen von Standards einzusetzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 vorzulegen, wonach bereits zugelassene, österreichische Lastkraftwagen mit technisch geeigneten Abbiegeassistenzsystemen verpflichtend nachzurüsten sind. Sowohl für die entsprechende Nachrüstung als auch für die Voraussetzung zur Neuzulassung in Österreich ist eine kurze Übergangsfrist vorzusehen. Des Weiteren wird der Bundesminister aufgefordert, sich auf EU-Ebene für einen langfristig gültigen Standard bei Abbiegeassistenzsystemen, der auch die vorzunehmende österreichische Lösung umfasst, einzusetzen“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss