614/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc

und Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend Studiengebührenbefreiung für DissertantInnen in der Forschung in Österreich

 

Nach wie vor sind Studiengebühren in Österreich Realität – seit 2018 auch wieder für berufstätige Studierende. Zu der Gruppe der berufstätigen Studierenden zählen auch unzählige DissertantInnen, die an den Universitäten, Fachhochschulen und Institutionen Österreichs forschen. Für diese Betroffenen ist der Abschluss des Doktorats bzw. PhDs ein Teil des Berufes – ein oftmals langfristiges Projekt, wodurch diese wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Laufe ihres Studiums mit Studiengebühren konfrontiert sind (durchschnittliche Studiendauer Doktorat an der Universität Wien: 58 Monate[1]).

Bereits 2008 stellte die „Studie zur sozioökonomischen Situation von DoktorandInnen an der Fakultät für Sozialwissenschaften an der Universität Wien“ von Bammer/Ziegler/Markom[2] fest, dass der Großteil der DissertantInnen erwerbstätig ist, über die Hälfte davon (55%) im wissenschaftlichen Feld. Diese anfangs sinnvoll klingende Kombination kann aber durchaus auch eine Erschwernis darstellen – die wissenschaftsnahe Projektarbeit muss nicht immer exakt mit dem Dissertationsthema einhergehen, geringe Bezahlung und hoher zeitlicher Aufwand führen oftmals dazu, dass das Doktorat im Zweifelsfall hintangestellt wird. Eine zusätzliche Belastung entsteht, wenn DissertantInnen bereits selbstständig Forschungsprojekte abwickeln bzw. deren Leitung übernehmen. Dadurch kann es immer wieder zu Stehzeiten kommen, und aufwendige Antrags- und Berichtslegungsverfahren werden als Zeit- und auch Geldverlust wahrgenommen.

Die Lebenssituation von ForscherInnen im Doktorat verlangt in jedem Fall ein hohes Maß an Flexibilität – durch Mehrfachbeschäftigungen, befristete Verträge, Projektleerläufe und vor allem die fehlende Zeit machen den Abschluss (in Regelstudienzeit) zu einem Organisationskunststück.[3]

Die Fortbildung und der Studienabschluss sind aber auch wichtige Schlüsselfaktoren für den Foschungs- und Wissenschaftsstandort Österreich, weshalb es eine Entlastung anstatt einer zusätzlichen Belastung unserer ForscherInnen braucht!

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, möglichst rasch eine ex lege Studiengebührenbefreiung für DissertantInnen in der Forschung im Universitätsgesetz vorzusehen, um den Forschungs- und Wissenschaftsstandort zu stärken.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Wissenschaftsausschuss



[1] https://blog.univie.ac.at/alles-rund-um-das-neue-doktoratsstudium/ (dl: 20.02.2019)

[2] https://www.arbeiterkammer.at/infopool/akportal/DoktorandInnen.pdf (dl: 20.02.2019)

[3] https://sciencev2.orf.at/stories/1635694/index.html (dl: 20.02.2019)