621/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Brexit: Wann liefern sie endlich einen Plan Frau Ministerin?

 

Am 29. März 2019 soll der Austritt des Vereinigten Königreichs rechtskräftig werden. Die Ereignisse rund um den Brexit überschlagen sich jedoch fast täglich, die Unsicherheit um die Frage nach dem „Wie“ steigt. Ob ein geordneter Brexit noch möglich ist wird damit immer ungewisser. Für den Fall eines geordneten Brexit gehen die Forschungsinstitute von einem eher geringen Effekt für die österreichische Wirtschaft aus. Das Wirtschaftsforschungsinstitut geht in seiner aktuellsten Prognose für 2018 bis 2020 noch von einem geregelten Übergang aus. Dieser hätte auf die heimische Wirtschaft keine nennenswerten Effekte. Anders stellt sich jedoch die Situation dar, sollte der „Hard Brexit“, also ein ungeordneter Austritt, eintreten. Die ExpertInnen schätzen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieses Szenario derzeit auf 30% ein. Dann verlässt das Vereinigte Königreich die Zollunion, Handel ist nur noch auf Basis der WTO-Regeln möglich. Handelsabkommen mit Drittländern gelten nicht mehr länger für das Vereinigte Königreich, was einer handelspolitischen Isolation gleichkommt. Mit 1% bis 5% Wertschöpfungsverlust 2019 dürfte laut WIFO vor allem das Vereinigte Königreich wirtschaftlich geschädigt werden[1].

ExpertInnen warnen aber durchaus auch vor den negativen Effekten auf die österreichische Wirtschaft. Matthias Reith, Analyst für Österreich und Eurozone bei Raiffeisen Research, erinnert etwa daran, dass Großbritannien mit einem Exportanteil von 2,8% der neuntwichtigste Handelspartner ist und ein Prozent zum heimischen Bruttoinlandsprodukt beisteuert. Ein Hard Brexit wäre demnach auch in Österreich spürbar. Die Folgen eines ungeregelten Brexit sind vor allem indirekt. Denn wichtige Handelspartner wie Deutschland und osteuropäische Länder haben eine noch größere Außenhandelsverflechtung mit Großbritannien, die österreichische Konjunktur wäre dann indirekt getroffen. Eine geringere Kaufkraft der Briten könnte wiederum negative Effekte auf den österreichischen Tourismus haben. Vor direkten negativen Effekten warnte unter anderem auch der Präsident der Bundesvereinigung Logistik Österreich (BVL Österreich):

"Durch den möglichen Wegfall des EU-Binnenmarkts, der möglichen Wiedereinführung von Zöllen und langwierigen Zollabfertigungen sind bei Warenverkehr und Logistik Verzögerungen in der Lieferkette und höhere Kosten für alle Verkehrsträger zu erwarten." (die Presse, 20.02.2019).

Auf Grund der außenpolitischen Risiken und Unsicherheiten rund um den Brexit hat die OeNB zuletzt sogar die Wachstumsprognose im ersten Quartal 2019 etwas zurückgenommen. Wie stark das jährliche Wachstum nach unten revidiert werden muss ist noch offen.

Die Pläne der Bundesregierung für den Fall eines ungeregelten Brexit sind noch wenig konkret und wirken äußerst unvorbereitet.

Am 30.01.2019 wurde zwar ein Sammelgesetz, durch den Ministerrat geschickt. Allerdings finden sich darin bloß erste Vorkehrungen und punktuelle Maßnahmen einzelner Ressorts, ein Plan für die Wirtschaft und Unterstützung unserer Unternehmen sucht man darin allerdings vergebens. So wurde keine einzige gesetzliche Vorkehrung seitens der Wirtschaftsministerin im Rahmen des Sammelgesetzes getroffen.

Zudem stünde bereits eine Hotline und Informationsmaterial für die Bevölkerung zur Verfügung. Was es allerdings für unsere Unternehmen braucht sind nicht nur Informationen, sondern ein konkreter rechtlicher Rahmen für ihre Handelsbeziehungen, sowie konkrete Unterstützungsmaßnahmen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 „Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, zum ehestmöglichen Zeitpunkt einen konkreten Plan für die österreichische Wirtschaft und konkrete Unterstützungsmaßnahmen für den Fall eines ungeregelten Brexit vorzulegen. Dies beinhaltet insbesondere die Einführung eines Brexit-Entschädigungsfonds, der ökonomische Verwerfungen in betroffenen Branchen abfedert. Profitieren sollen vor allem ArbeitnehmerInnen, deren Jobs gefährdet sind sowie KMUs, die beispielsweise Zugang zu Notkrediten erhalten sollen“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisung: Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie



[1] Schiman 2019, 4. In: WIFO-Monatsberichte, 2019, 92 (1), S. 3-15