633/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 27.02.2019
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,
Freundinnen und Freunde betreffend
Raubbau am Boden - Umsetzung der Baukulturellen Leitlinien
BEGRÜNDUNG
Der Baukulturreport 2011 sowie die Empfehlung Nr. 4 des Beirats für Baukultur vom Juni 2013 empfahlen der österreichischen Bundesregierung, Leitlinien zur Baukultur zu formulieren. Ein solches Instrument existiert in vielen anderen europäischen Staaten und bildet dort eine wichtige Grundlage nationaler Architekturpolitik. Nachdem in einem breiten Beteiligungsprozess 2016 und 2017 solche Leitlinien entwickelt worden waren, wurden sie im Juni 2017 vom Beirat für Baukultur und im August 2017 vom Ministerrat jeweils einstimmig beschlossen. Im aktuellen Regierungsprogramm ist die „Umsetzung der Baukulturellen Leitlinien des Bundes" angekündigt. Für die Umsetzung der Leitlinien sind allerdings bisher keinerlei zusätzliche Ressourcen über die minimal ausgestattete Geschäftsstelle des Beirats für Baukultur im Bundeskanzleramt hinaus vorgesehen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Umsetzungsplan zu den Baukulturellen Leitlinien des Bundes vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.