635/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Birgit Sandler, Robert Laimer,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Rechtsanspruch auf einen „Papamonat“

 

Mit dem Kinderbetreuungsgeldkonto im März 2017 wurden Familienzeit und Familienzeitbonus eingeführt. Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes ausschließlich der Familie widmen wollen und ihre Erwerbstätigkeit für diese Zeit unterbrechen. Ein richtiger Schritt hin zu mehr Partnerschaftlichkeit. Denn eines zeigen Untersuchungen deutlich: Wenn sich Väter bereits ab der Geburt des Kindes in die Betreuung involvieren, wirkt dies nachhaltig und fördert die emotionale Bindung zwischen Kindern und Vätern.

 

Derzeit haben jedoch noch nicht alle Väter die Möglichkeiten einen „Papa-/Babymonat“ in Anspruch zu nehmen. Vor allem Männer, die in der Privatwirtschaft tätig sind, haben es nicht leicht zu dieser wichtigen gemeinsamen Familienzeit zu kommen. Die Geburt eines Kindes ist für Eltern etwas ganz Besonderes und alle Väter sollen die Möglichkeit haben, ihre Partnerin in den ersten Wochen zu unterstützen sowie die Bindung zum Kind gemeinsam zu stärken.

 

Es ist höchste Zeit für einen Rechtsanspruch auf einen "Papamonat" für alle Väter – unabhängig von „Goodwill“ der Arbeitgeber. Ein Rechtsanspruch auf einen "Papamonat" kommt vielen Männern, die sich aktiver einbringen wollen, entgegen und führt in weiterer Folge dazu, dass die bezahlte und unbezahlte Arbeit in Zukunft zwischen den Geschlechtern gleichmäßiger aufgeteilt wird. Darüber hinaus braucht es für den „Papamonat“ auch einen effektiven Kündigungsschutz und begleitende Maßnahmen, wie Kampagnen und Beratungsangebote für Unternehmen zur Unterstützung von Väterkarenzen.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die in einem ersten Schritt einen Rechtsanspruch auf einen „Papamonat“ für alle Väter inclusive Kündigungsschutz vorsieht.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.