646/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen gegen die restriktive Stellenplanungspolitik der Kassen und Ärztekammern

Problemsituation: Zahl der Vertragsarztstellen geht zurück

 

Die Anzahl der Vertragsarztstellen ist seit 2006 um 3% zurückgegangen, gleichzeitig ist der Bevölkerungsanteil mit einem Alter über 75 Jahre um 26% angestiegen. Das Angebot an Vertragsärzt_innen und die Demographie sind somit seit längerem nicht mehr im Gleichgewicht. Es ist zudem ein starker Anstieg des Wahlarztsektors zu beobachten (seit 2006: +36%). Aufgrund dieser Entwicklungen ist die Bevölkerung mit immer höheren privaten Gesundheitskosten konfrontiert.

Nähere Informationen: Anfragebeantwortung „Entwicklungen im Wahlarzt-/therapeuten-Sektor“ (2163/AB XXVI. GP) und „Krankenkassen: Überall Selbstbehalte“ (947/AB XXVI. GP)

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Quelle: Hauptverband, Statistik Austria, Anfragebeantwortung 2163/AB XXVI. GP

Kassen und Ärztekammern haben Interesse an größerem Wahlarztsektor

Die Aufgabe der vertragsärztlichen Stellenplanung wurde vom Staat an die Selbstverwaltung (Kammern, Krankenkassen und Ärztekammern) übertragen. Aufgrund der oben geschilderten Entwicklungen ist diese Situation nicht mehr hinnehmbar. Die Diskussion über die Sonderklasse-Ambulanzen hat zudem gezeigt, dass die Ärztekammern an steigender privatmedizinischer Versorgung interessiert sind. Die Krankenkassen haben ebenfalls ein Interesse, Kosteneinsparungen über eine restriktive Stellenplanung zu erwirken. Zwar ist gegen die Privatmedizin grundsätzlich nichts einzuwenden, aber der zunehmende Privatmedizinanteil in der Grundversorgung ist auf keinen Fall wünschenswert, vor allem wenn die Versicherten mit konstant hohen KV-Beitragssätzen konfrontiert sind.

 

Wahlarztkosten sollen bei regionaler Vertragsarzt-Unterversorgung zur Gänze mit den Kassen abgerechnet werden können

Um der restriktiven Stellenplanung der Kassen und Ärztekammern effektiv entgegenzuwirken, müssen Wahlarztkosten, wenn die Kasse in angemessenem Zeitraum keine kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk gewährleisten kann (d.h. wenn keine Termine bei Kassenärzt_innen verfügbar sind), künftig zur Gänze mit den Kassen abgerechnet werden können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die der restriktiven Stellenplanungs-Politik der Kassen und Ärztekammern in der Form entgegenwirkt, dass Wahlarztkosten zur Gänze mit den Kassen abgerechnet werden können, wenn die Kasse in angemessenem Zeitraum keine kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk gewährleisten kann." 


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.