650/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung einer längeren Variante des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes 

 

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird von Seiten der Regierung gerne als ein Erfolgsmodell verkauft. Tatsächlich ist es jene Variante, bei der der prozentuelle Anteil der Väter am höchsten ist - die mögliche Bezugsdauer allerdings die geringste (12+2). Nach wie vor gibt es keine Harmonisierung zwischen möglicher Karenzdauer und Länge des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld. So kann es vorkommen, dass Eltern, die das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen, sich aber die Karenz zu gleichen Teilen aufteilen wollen, zehn Monate lang kein Kinderbetreuungsgeld beziehen können. Diese Situation trägt natürlich nicht dazu bei, die Väterbeteiligung zu erhöhen. 

Es besteht also dringender Weiterentwicklungsbedarf: Einerseits soll gewährleistet werden, dass die Wahl der Kinderbetreuungsgeldvariante - und damit wie lange man effektiv Zeit bei seinem Kind verbringt - nicht ausschlaggebend für die tatsächlich erhaltene, aufsummierte Höhe ist. Andererseits müssen auch Väterbeteiligungsaspekte viel mehr in den Vordergrund rücken und dementsprechend Modelle geschaffen werden, die eine umfassendere Väterbeteiligung forcieren.

Die Entscheidung, welche Kinderbetreuungsgeldvariante tatsächlich gewählt wird, wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Zweifelsohne stellen neben sozialen und gesellschaftlichen Faktoren insbesondere ökonomische Anreize eine wesentliche Entscheidungsgrundlage dar. Gerade mit der einkommensabhängigen Variante wurde für (besser) verdienende Erwerbstätige eine Möglichkeit geschaffen, einen möglichen Einkommensverlust durch Karenz oder Kinderbetreuungsgeldbezug abzufedern. Neben vielen anderen Determinanten soll dadurch auch die Entscheidung, ob man überhaupt Kinder bekommen möchte oder nicht, beeinflusst werden. Problematisch daran ist nur, dass die Bezugsobergrenze von 12 Monaten für viele zu kurz erscheint und deshalb entsprechend der höchstmöglichen Karenzdauer (bis zum Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes) Eltern das Kind selbst betreuen möchten. Doch gerade an diesem Punkt steht das jeweilige Elternteil vor der Entscheidung, ob ein entsprechender Einkommensverlust so einfach hingenommen werden kann. Denn wenn diese Eltern länger als 12(+2) Monate Kinderbetreuungsgeld erhalten wollen, müssen sie auf eine für sie wesentlich unattraktivere pauschale Kinderbetreuungsgeldvariante ausweichen oder überhaupt auf Kinderbetreuungsgeld verzichten.


Diese Wahl kann sich nicht nur negativ auf die Entscheidung für bzw. gegen Kinder auswirken, sie beeinflusst auch wesentlich den Entschluss, inwiefern sich Väter in der Karenz beteiligen und damit auch in welchem Ausmaß sie Kinderbetreuungsgeld beziehen. Gleichzeitig erkennt man aber auch, dass die Vereinbarung der Eltern, wie lange Kinderbetreuungsgeld bezogen wird und damit, wie lange Kinder häuslich betreut werden, zum Nachteil einer gerechteren Aufteilung getroffen wird. Deshalb ist dieser Ansatzpunkt aufzugreifen, um durch ökonomische Anreize eine stärkere Beteiligung der Väter durch geringere Einkommenseinbußen auch in längeren Varianten zu erreichen. Insbesondere der Einkommensverlust ist für Väter eine wesentliche Entscheidungskomponente, ob und wie stark sie sich beteiligen und in Karenz gehen. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.  

Es ist problematisch genug, dass Väter nach wie vor häufig mehr verdienen als Mütter, aber gerade die pauschalen Varianten verstärken dieses Problem indirekt. Denn für Väter sind die pauschalen Varianten - aufgrund des höheren Einkommens und des daraus resultierenden Einkommensverlustes im Falle des Bezuges eines pauschalen Kinderbetreuungsgeldes - wesentlich unattraktiver und stellen einen negativen Anreiz zur stärkeren (in diesem Fall vor allem längeren) Beteiligung dar. Gerade diese, leider gesellschaftlich oft antizipierte, geringere Beteiligung der Väter führt aber wiederum zu Einkommensnachteilen bei Frauen bzw. Müttern. Eine längere, einkommensabhängige Variante kann helfen, dem Problem entgegenzusteuern. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einführung einer weiteren, längeren Variante des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes, mit einer Ersatzrate von 48 Prozent und bis zu einem Höchstmaß von 24 Monaten vorsieht."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.