651/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 27.02.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verpflichtende vordringliche Behandlung und Beschleunigung von Asylverfahren in besonderen Fällen
Bereits jetzt besteht gemäß § 27a AsylG iVm § 18 BFA-VG die Möglichkeit Asylverfahren beschleunigt durchzuführen. Dies kann geschehen, wenn eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot erlassen worden ist oder wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass der Asylwerber bzw. die Asylwerberin eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt.
Es handelt sich jedoch um eine Kann-Bestimmung, also um keine verpflichtende Gesetzesbestimmung. Damit das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) angehalten ist, eine sicherheitspolitisch sinnvolle Priorisierung der Asylverfahren vorzunehmen, soll ausdrücklich verpflichtend normiert werden, dass das BFA in den genannten Fällen Asylverfahren vordringlich behandelt und beschleunigt durchführt. Dies bedeutet eine Priorisierung dieser Fälle; die Verfahrensgarantien sind wie in nicht priorisierten Verfahren im Sinne der rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem
Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die verpflichtende vordringliche
Behandlung und beschleunigte Durchführung von Asylverfahren vorsieht, wenn
gegen den Asylwerber aufgrund seiner Gefahr für die öffentliche
Ordnung oder Sicherheit bereits vor Stellung des Antrags auf internationalen
Schutz ein Einreiseverbot, eine Ausweisung oder
ein Aufenthaltsverbot erlassen worden ist, oder wenn schwerwiegende
Gründe die Annahme rechtfertigen, dass der Asylwerber eine Gefahr für
die öffentliche Ordnung
oder Sicherheit darstellt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.