652/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reform der Statistik Austria

 

Die EU-Statistikverordnung 223/2009 sieht u.a. folgende Grundsätze für europäische Statistiken vor: fachliche Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität, Zuverlässigkeit, statistische Geheimhaltung, Datenschutz, Wirtschaftlichkeit, Zugänglichkeit und Klarheit. Um diesen Grundsätzen entsprechen zu können, ist eine Reform der Statistik Austria notwendig. Die Erhebung der Zahlen und Daten sowie die Erstellung von Ergebnissen und deren Kommunikation müssen über jegliche Form politischer Einflussnahme erhaben sein. Um die Unabhängigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit zu gewährleisten, soll die Statistik Austria in Analogie zum Rechnungshof unmittelbar dem Nationalrat unterstellt werden. Die Unabhängigkeit soll verfassungsrechtlich verankert werden. Um auch nur jeden Anschein politischer Einflussnahme zu vermeiden, bedarf es daher eines transparenten, parteipolitisch unabhängigen Bestellverfahrens für den Posten des/der Präsidenten/Präsidentin, das eine öffentliche Ausschreibung und ein öffentliches Hearing im Hauptausschuss beinhaltet. Der Hauptausschuss schlägt dem Nationalrat aufgrund fachlicher Qualifikationskriterien den/die bestqualifizierte/n Bewerber_in vor. Der Nationalrat wählt dann den/die Präsidenten/Präsidentin der Statistik Austria mit Zweidrittelmehrheit. Dass derartige Regelungen notwendig sind, zeigt nicht zuletzt die aktuelle Diskussion in den Medien rund um eine geplante Neuorganisation, die auch die Unabhängigkeit und Neutralität der Statistik Austria in Frage stellt.

Darüber hinaus ist es für eine leistungsfähige Forschung notwendig, den Zugang der Wissenschaft zu statistischen Daten zu erleichtern. Dieser ist in Österreich vergleichsweise schlecht ausgestaltet. Daten werden zwar gesammelt, aber nur in einem geringen Ausmaß für wissenschaftliche Zwecke und evidenzbasierte Politikberatung verwendet. Daher soll im Parlament ein objektiver und neutraler Statistischer Dienst zur Unterstützung der Arbeit aller Abgeordneten eingerichtet werden. Angelehnt an das Modell in Dänemark soll innerhalb der Statistik Austria ein Microdata Research Center eingerichtet werden, das unter Wahrung des Datenschutzes einen einfachen und raschen elektronischen Zugang zu Mikrodaten und Registerdaten für Forschungszwecke ermöglichen soll. Dadurch werden die Voraussetzungen für eine nationale Forschungsinfrastruktur geschaffen, durch die ein entscheidender Mehrwert für Politik, Gesellschaft und Forschungsstandort geschaffen werden soll.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Statistik Austria verfassungsrechtlich verankert und unter Wahrung des Datenschutzes einen einfacheren Zugang zu den Daten für Wissenschaft und Forschung vorsieht.

Der Gesetzesentwurf soll dabei insbesondere folgende Punkte beinhalten:

·        die verfassungsrechtliche Verankerung der Unabhängigkeit der Statistik Austria,

·        die Statistik Austria ist unmittelbar dem Nationalrat unterstellt,

·        der/die Präsident/Präsidentin der Statistik Austria ist dem Nationalrat zur Rechenschaft verpflichtet und legt dem Nationalrat einmal im Jahr ein Jahresprogramm vor,

·        ein transparentes Auswahlverfahren für die Besetzung des Postens des/der Präsidenten/Präsidentin der Statistik Austria, inklusive öffentlicher Ausschreibung, transparenter Auswahlkriterien und einer öffentlichen Anhörung im Hauptausschuss des Nationalrates,

·        die Wahl des/der Präsidenten/Präsidentin der Statistik Austria durch einen Beschluss des Nationalrats bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, die Funktionsperiode beträgt sechs Jahre und eine mehr als einmalige Wiederbestellung ist unzulässig,

·        die Einrichtung eines objektiven und neutralen statistischen Dienstes der Statistik Austria im Parlament zur Unterstützung aller Abgeordneten,

·        die gesetzliche Verankerung zur verpflichteten Einhaltung der EU-Statistikgrundsätze,

·        die Einrichtung eines Microdata Research Centers bei der Statistik Austria für einen einfachen und raschen elektronischen Zugang zu Mikrodaten und Registerdaten für Forschungszwecke unter Wahrung des Datenschutzes."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.