653/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reform der Arbeitsunfallversicherung gemäß den Vorschlägen von GPA-djp und NEOS

 

Auf der Homepage des BMASGK findet sich zum Datum der Einreichung dieses Antrages folgendes Dokument aus dem Jahr 2016 (19.12.2016, abgerufen: 25.02.2019)

 

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/6/0/CH3434/CMS1487591993504/studie_zu_effizienzpotentialen_in_der_oesterreichischen_sozialversicherung.pdf

Das Papier trägt folgenden Titel „Konzept für eine Studie zu: Bessere Leistungen für die Menschen: Effizienzpotentiale in der Gesundheitsversorgung und im Bereich der Pensionen“ und ist offensichtlich das Studienkonzept für die LSE-Studie gewesen. Auf Seite 11 wird relativ offen die Prüfung einer Auflösung der UV-Sparte und Eingliederung in die PV- bzw. KV-Sparte gefordert, wie in „neueren Sozialversicherungssystemen“. Das erklärt auch ein Stück weit, weshalb im Titel des Papiers, neben "Gesundheitsversorgung" und "Pensionen", das Wort "Unfallversorgung" nicht erwähnt wird (Grafik 1). In der LSE-Studie wird unter "Modell 3" das entsprechende 2-Spartensystem als mögliche Reformvariante vorgestellt (Grafik 2).

Konzeptpapier von einem Mitglied der GPA-djp-Bundesgeschäftsführung verfasst

Spannend dabei ist, dass das 13-seitige Papier laut den Dokument-Eigenschaften offensichtlich von einem Gewerkschafts-Mitarbeiter verfasst wurde, der derzeit Mitglied in GPA-djp-Bundesgeschäftsführung ist. (https://bit.ly/2EaFQO3)

 

Zwar gibt das BMASGK in der Anfragebeantwortung 2396/AB XXVI. GP an, dass das GPA-djp-Mitglied zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzeptpapiers Mitarbeiter des ehemaligen Sozialministers Stöger war – laut eigenen Angaben des GPA-djp-Mitglieds war das 2017 (https://bit.ly/2EaFQO3). Das Studien-Konzeptpapier wurde aber bereits 2016 erstellt (siehe Dokumenteigenschaften), was bedeutet, dass das besagte GPA-djp-Mitglied dieses Konzeptpapier noch in seiner Zeit als „Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp“ verfasste (vor 2017).

Da dieses Konzeptpapier mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit keine Einzelmeinung eines GPA-djp-Mitarbeiters war, kann davon ausgegangen werden, dass eine Reform der Arbeitsunfallversicherung das Ziel der gesamten GPA-djp war. Was nichts Verwerfliches ist, denn das Reformkonzept hätte die SV effizienter gemacht, ohne das die Versorgungsqualität der Arbeitsunfallopfer gelitten hätte.

2016: Die Gewerkschafts-Forderung nach einer AUVA-Eingliederung in die KV hätte die finanzielle Situation der "roten" GKKs deutlich verbessert und ist daher nachvollziehbar

Aus heutiger Sicht ist diese damalige Gewerkschafts-Position zwar relativ verwunderlich, da die Gewerkschaft jetzt vehement gegen die AUVA-Auflösung auftritt. 2016 war die Gewerkschafts-Forderung nach einer Auflösung der AUVA und Eingliederung in die KV aber durchaus nachvollziehbar. Die Grundintention war offensichtlich, ähnlich wie bei der BVA, die UV-Sparte in die KV-Sparte einzugliedern. Die finanzstarke AUVA wäre also mit den unterfinanzierten GKKs verschmolzen, wodurch diese auf einen Schlag die (notwendige) finanzielle Grundlage für bessere Leistungskataloge besessen hätten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die AUVA mit 1,1 Mrd Euro ein außergewöhnlich hohes Reinvermögen besitzt, obwohl nur 0,1 Mrd Euro gesetzlich vorzuhalten sind (Leistungssicherungsrücklage). (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01650/index.shtml)

2017: Gewerkschafts-Sinneswandel mit neuer Regierung

Der ÖGB/SPÖ-Sinneswandel kam wohl mit der neuen schwarz-blauen Regierung Ende 2017. Diese hatte angekündigt, die AUVA aufzulösen oder zumindest die Beiträge kräftig zu senken, ohne die GKKs bei diesem Vorhaben mitzudenken. Da diese seit Jahren von der AUVA quersubventioniert werden, hätte sich die finanzielle Situation der GKKs durch eine AUVA-Auflösung/-Beitragssenkung deutlich verschärft (https://derstandard.at/2000085470873/Krankenkassen-Querfinanzierung-ist-wohl-verfassungswidrig). Die grundsätzlich begrüßenswerte AUVA-Auflösung/-Beitragssenkung konnte jedoch, ohne flankierende Maßnahmen für die GKKs, von Gewerkschaft/SPÖ nur als Bedrohung aufgefasst werden.

Aus den oben geschilderten Zusammenhängen ist 180°-Wende von Gewerkschaft/SPÖ bezüglich der AUVA-Auflösung nachvollziehbar. Es erklärt jedoch nicht den fortwährende Hickhack zwischen Gewerkschaft und Vorstand innerhalb der AUVA. Dieser trägt definitiv nicht dazu bei, die AUVA zu einem effizienten, skandalfreien, kundenfreundlichen SV-Träger zu machen. In einer Pflichtversicherung mit Zwangsmitgliedschaften ist das aber das Um und Auf. (https://kurier.at/politik/inland/fsg-fordert-sofortigen-ruecktritt-von-auva-obmann-ofner/400132520)

Das GPA-djp-Konzeptpapier deckt sich bezüglich der AUVA zu einem gewissen Grad mit dem NEOS-Vorschlag zur Reform der Arbeitsunfall-Versicherung!

NEOS-Reform-Vorschlag:

·        Versicherungspflicht. Die Auswahl der Unfallversicherung erfolgt durch eine Betriebsvereinbarung - analog zur Mitarbeitervorsorgekasse.

·        Neben der gewonnenen Wahlfreiheit führt die Versicherungspflicht weiters zu einem beiderseitigen Interesse von Versicherung und Dienstgeber_innen, die Unfallzahlen gering zu halten, da geringere Unfallzahlen Prämiensenkungen bewirken.

·        Die Prävention übernimmt das Arbeitsinspektorat.

·        Die bestehenden Unfallrenten werden von der Pensionsversicherung abgewickelt (nicht finanziert).

·        Die UKHs gehen an die Spitalsträger der Länder.

 

Grafik 1: Titelseite des GPA-djp-Studienkonzeptpapiers für die LSE-Studie:

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https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/6/0/CH3434/CMS1487591993504/studie_zu_effizienzpotentialen_in_der_oesterreichischen_sozialversicherung.pdf

Grafik 2: Das entsprechende GPA-djp-Modell (ohne UV) in der LSE-SV-Studie:

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https://www.sozialministerium.at/site/Service_Medien/News_Veranstaltungen/News/Effizienzpotenziale_im_oesterreichischen_Sozialversicherungs_und_Gesundheitssystem

Spannend dabei ist, dass das 13-seitige Papier laut den Dokument-Eigenschaften offensichtlich von einem Gewerkschafts-Mitarbeiter verfasst wurde, der derzeit Mitglied in GPA-djp-Bundesgeschäftsführung ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine umfassende Reform der Arbeitsunfall-Versicherung vorsieht. Dabei soll flankierend die bedarfsgerechte Finanzierung der derzeit unterfinanzierten Gebietskrankenkassen sichergestellt werden. Die Regierungsvorlage soll speziell die AUVA-Reformvorschläge des LSE-Studien-Konzeptpapiers der GPA-djp, in dem die 2-Sparten-SV gefordert wird und die AUVA-Reformvorschläge von NEOS berücksichtigen." 


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.