659/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Freundinnen und Freunde, betreffend

Unabhängige Untersuchung eines möglichen Behördenversagens im Fall Dornbirn

BEGRÜNDUNG

Am 6. Februar 2019 tötete der türkische Staatsangehörige Sonor Ö. den Sozialamtsleiter Alexander A. (49) an der BH Dornbirn mit einem Messer. Ö., welcher in Lustenau (Vorarlberg) geboren wurde, hatte zum Tatzeitpunkt bereits 14 Vorstrafen in Österreich. Darüber hinaus bestand gegen den Täter ein Aufenthaltsverbot für den Schengenraum. Das Aufenthaltsverbot wurde 2009 vom späteren Opfer Alexander A., der damals noch als Fremdenpolizist tätig war, erwirkt.

2010 verließ Ö. Österreich, reiste allerdings 2019 wieder illegal in Österreich ein und stellte am 7. Jänner 2019 im Erstaufnahmezentrum Thalham einen Asylantrag. Dabei gab Ö. als Fluchtgrund an, er habe als Kurde gekämpft, türkische Soldaten getötet und werde nun in der Türkei verfolgt. Am 18. Jänner 2019 kam es zu einem Angebot des Bundes an das Land Vorarlberg zur Übernahme des Asylwerbenden Ö. in die Grundversorgung, welches das Land Vorarlberg mit dem Hinweis auf dessen Vorstrafen und Gefährlichkeit ablehnte.

Nach Angaben der Polizei war Ö. am Nachmittag des 6. Februars mehrmals bei der Bezirkshauptmannschaft vorstellig geworden, um das Geld aus der Grundversorgung einzufordern. Dabei hatte sich der 34-jährige laut Bezirkshauptmann „ziemlich aggressivverhalten. Nachdem er die Behörde zunächst verlassen habe, sei er mit einem Küchenmesser bewaffnet zurückgekommen und zielstrebig ins Büro von Sozialamtsleiter Alexander A. gegangen, wo er mehrmals zustach und sein Opfer tötete.

In weiterer Folge behauptete FPÖ-Innenminister Kickl wiederholt, er hätte keine rechtlichen Möglichkeiten gehabt, Ö.s Tat, dessen Gefährlichkeit amtsbekannt war, zu verhindern. Diese Behauptung wird von verschiedenen ExpertInnen angezweifelt. Zudem liegen weiterhin viele Fakten rund um den Fall Dornbirn im Dunkeln. Anstatt Aufklärung und Transparenz in die Causa zu bringen, versucht FPÖ-Innenminister Kickl von seinem möglichen Behördenversagen abzulenken, indem er hart erkämpfte Grundrechte auf dem Altar des legistischen Aktionismus opfert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird ersucht, eine Kommission zur Untersuchung eines möglichen Behördenversagens im Zusammenhang mit der Tötung des Sozialamtsleiters der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn am 6. Februar 2019 einzusetzen. Insbesondere soll untersucht werden, ob das Bundesministerium für Inneres und seine nachgeordneten Dienststellen im Vorfeld alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um die tragische Tötung zu verhindern. Zudem soll untersucht werden, ob das Bundesministerium für Inneres und seine nachgeordneten Dienststellen entsprechenden Warnungen und Bedenken aus der betroffenen Region mit der gebotenen Sorgfalt nachgegangen sind. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die Vorgehensweise des Bundesministeriums für Inneres und seiner nachgeordneten Dienststellen der ansonsten üblichen Verwaltungspraxis in solchen und vergleichbaren Fällen entsprochen hat, und geklärt werden, ob gegen den mit einem Aufenthaltsverbot belegten Asylwerber die Schubhaft gemäß § 76 Abs 2 Z 1 iVm § 76 Abs 3 FPG verhängt werden hätte können.

Die Kommission soll sich aus unabhängigen ExpertInnen und Praktikerlnnen, insb. aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Verwaltungspraxis und Geflüchteten-Beratung, sowie VertreterInnen aller im Nationalrat vertretenen Fraktionen zusammensetzen. Der Bundesminister für Inneres soll regelmäßig über deren Untersuchungsfortschritt und abschließend über das Untersuchungsergebnis dem Nationalrat berichten. Die Berichte sollen öffentlich zugänglich sein.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.