665/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abg. Dr. Pamela Rendi-Wagner, Mag. Ruth Becher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Vorlage zur Abwendung allfälliger gesetzlicher Mietpreiserhöhungen

Derzeit erlebt Österreich eine Baukonjunktur an der Grenze zur Überhitzung: Mehr als derzeit gebaut wird, ist für die heimische Wirtschaft technisch und kapazitätsmäßig kaum zu übertreffen. Dennoch schießen die Mietpreise in ungeahnte Höhen. Getrieben werden die Preise in einem hohen Maß durch den Zufluss von spekulativem Kapital und die Untätigkeit der Regierung. Türkis-blau unterlassen es, durch gesetzliche Eingriffe - sowohl im Wohnungsbestand, als auch im Neubaubereich - die Wohnkosten zu senken.

Bis heute wurde noch nicht einmal ein Termin für den im Regierungsprogramm bereits für 2018 angekündigten Mietrechts-Konvent vorgesehen. Breite Teile der Bevölkerung kommen daher zur Ansicht, dass die Regierung nicht einmal mit den Expertinnen und Experten zu reden gewillt ist, weil klar ist, dass diese auf rasche Mietpreisbegrenzungen drängen werden. Stattdessen müssen junge Wohnungssuchende weiter überhöhte Mieten bezahlen.

Laut Berechnungen der OeNB bezahlen Mieterinnen und Mieter schon heute einen Spekulationsaufschlag von über 20 Prozent. In dieser Situation erscheint die Verordnung einer zusätzlichen Erhöhung der Wohnkosten als untragbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat rechtzeitig - also vor dem 1. April 2019 - eine Regierungsvorlage zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen, die die anstehende Anpassung der Richtwertmieten aussetzt.

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.