671/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner MSc, Muchitsch

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Schaffung einer einheitlichen Anlaufstelle für Pflegehilfestellungen (Pflegeservicestellen) in allen Bundesländern

 

 

Menschen muss in einer Pflegesituation unverzüglich die erforderliche Pflegeleistung vor allem auch durch Ausbau alternativer und mobiler Betreuung und Pflege garantiert werden können und diese Leistungen sollen in Hinkunft ohne zusätzliche Kosten für die Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt werden.

 

Dazu braucht es einen niederschwelligen Zugang zu Leistungen. Fachkundige Personen, die vor Ort alle Leistungen koordinieren: rasche Auskunft über alle Angebote und Möglichkeiten, Beratung und Hilfestellung im eigenen Heim, Aufnahme des Pflegebedarfs durch geschultes Personal.

 

Eine trägerunabhängige Pflegeservicestelle soll daher in allen Bundesländern als einheitliche Anlaufstelle vor Ort eingerichtet werden. Es gewährleistet

 

•        die Evaluierung des individuellen Pflegebedarfs

•        Auskunft über alle Angebote und Möglichkeiten vor Ort auf Basis der Evaluierung

•        Beratung über die richtige Auswahl unter den verschiedenen Angeboten

•        die Abwicklung der Behördenwege bei stationärer Pflege bzw. direkte Kontaktaufnahme mit den Einrichtungen bei mobiler Pflege

•        Begleitenden Betreuung durch die gesamte Pflegephase – laufende Evaluierung des tatsächlichen Pflegebedarfs, Vorschlag neuer Angebot, z.B.: Umstellung von mobiler Pflege zu stationärer Pflege

•        Abwicklungshilfe bei der Beantragung des Pflegegeldes

 

Das Ziel einer Pflegeservicestelle ist die Steuerung der gesamten Abwicklung von der Bedarfserhebung bis zur Hilfe bei der Beantragung des Pflegegeldes. Es soll als echte Serviceeinrichtung die Bürgerinnen und Bürger unterstützen und zwar nicht nur zu Beginn, sondern auch während der gesamten Zeit der Pflege. Das Pflegeservicecenter sowie seine Leistungen werden aus dem Pflegegarantiefonds bezahlt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der eine trägerunabhängige einheitliche Anlaufstelle für Pflegehilfestellungen (Pflegeservicestelle) in allen Bundesländern geschaffen wird, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in allen Pflege- bzw. Betreuungsbelangen für die gesamte Dauer des Pflege- oder Betreuungsbedarfs unterstützt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales