672/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner MSc, Muchitsch

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Pflegequalitätsgesetz

 

 

Wenn wir von einer Weiterentwicklung und Verbesserung der Pflege in Österreich reden, dann muss das Thema Qualitätssicherung auf der Prioritätenliste ganz oben stehen. Das gilt sowohl für die stationäre Pflege in Pflege- und Altenheimen als auch in der Pflege und Betreuung zuhause.

 

In Österreich existieren keine bundesweit einheitlichen Qualitätskriterien – weder für die stationäre Pflege, noch für die Pflege zuhause. Nur eine bundesgesetzliche Verankerung von Qualitätsstandards inklusive verpflichtender Kontrollen stellt sicher, dass alle Pflegebedürftigen in Österreich eine qualitativ hochstehende Pflegeversorgung auf gleichem Niveau erhalten.

 

Dafür ist es auch erforderlich, einen Personalbedarfsschlüssel (z.B. ab welcher Anzahl an Pflegebedürftigen, bei welcher Pflegestufe brauche ich wie viel und wie qualifiziertes Personal) zu errechnen und festzulegen.

 

Es geht auch darum, wie die Privatsphäre der Betroffenen gewahrt werden kann, Barrierefreiheit herzustellen, Aktivierungs- und Beschäftigungsangebote für Pflegebedürftige anzubieten (z.B. Maßnahmen zur Sturzprophylaxe).

 

Es bedarf eines professionellen Beschwerdemanagements (mündlich, schriftlich, anonym) und einheitlicher, regelmäßiger Kontrollen, ob die Standards eingehalten werden.

Zusätzlich auch Gewaltpräventionskonzepte als Voraussetzung für die Genehmigung und den Betrieb von Pflegeheimen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der bundesweit einheitliche Qualitätsstandards im Bereich der Pflege – stationär wie ambulant – festgelegt werden und über ein verpflichtendes Kontrollsystem die Einhaltung dieser Standards auch überprüft werden.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales