673/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner MSc, Muchitsch

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Schaffung eines Pflegegarantiefonds

 

 

Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit ist ein Risiko, das nicht jeden trifft, aber aufgrund der demographischen Entwicklung immer mehr Menschen in Österreich betreffen wird und diese Betroffenen langfristig auf hochwertige Betreuung und Pflege angewiesen sein werden. Um zu verhindern, dass Pflegebedürftigkeit zu Altersarmut führt, wurde als erster Schritt der Pflegeregress abgeschafft. Weitere Schritte müssen nun folgen.

 

Bundesweit einheitliches Pflegesystem

Es braucht anstelle von neun unterschiedlichen Systemen bundesweite Festlegungen: welche Leistungen, welche Angebote sollen in welcher Qualität und Quantität zu welchen Kosten verfügbar sein. Damit kann man Transparenz und Vergleichbarkeit für alle sicherstellen.

Pflege qualitativ ausbauen und die Qualität sicherstellen kann nur durch eine gesamtheitliche Steuerung der Pflege geschehen, die Rücksicht auf regionale Gegebenheiten nimmt und Mindestkriterien festlegt sowie unabhängig kontrolliert.

 

Garantierte Finanzierung des Pflegeangebotes durch Pflegegarantiefonds

Die Finanzierung aus einem Topf ist ein wichtiger Baustein dazu. Derzeit besteht der Pflegefonds als Provisorium und dient als Ausgleichfonds für die Sozialhilfeträger. Dieser Fonds muss umgestaltet und dauerhaft finanziert werden.

 

Am wichtigsten aber: Er muss für die Menschen spürbar werden!

Durch Schaffung eines Pflegegarantiefonds sollen die Mitteln der Länder und des Bundes zusammengeführt und durch eine zweckgewidmete Besteuerung von Vermögen (Erbschaften, Schenkungen) deutlich erhöht werden.

Aus diesem Fonds sollen alle Pflegeleistungen den Pflegebedürftigen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

Derzeit geben Bund und Länder rund 5,1 Mrd. Euro für Pflegeleistungen inklusive Pflegegeld und 24-Stunden-Betreuung aus. Dazu kommen nach Abschaffung des Pflegeregresses noch rund 600 bis 700 Mio. Euro Eigenleistungen der Betroffen und ihrer Angehörigen. Ein Pflegegarantiefonds, der die Kosten für alle Pflegeleistungen übernimmt, müsste daher mit rund 6 Mrd. Euro dotiert sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der ein Pflegegarantiefonds geschaffen wird, indem die bisherigen finanziellen Aufwendungen für Pflegeleistungen von Bund und Ländern zusammengefasst, diese Mittel entsprechend dem Bedarf aus Budgetmittel erhöht werden und aus dem sämtliche Pflegeleistungen für Betroffene finanziert werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales