674/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Doris Margreiter,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Modernisierung des Wahlrechts für die Wirtschaftskammer

 

Derzeit wird nur auf der untersten Ebene der Fachgruppen direkt gewählt, aber in den übergeordneten Gremien der Sparten nicht. Das gilt auch für die Wirtschaftsparlamente. Durch undurchsichtige Wahlkataloge werden die Stimmen der Mitglieder sogar unterschiedlich gewichtet. Damit sind Industrie und Banken überproportional vertreten.

2020 haben Selbständige wieder die Möglichkeit eine neue Wirtschaftskammer zu wählen. In den letzten Jahren ist allerdings das Interesse an den Wahlen zurück gegangen. 2005 lag die Wahlbeteiligung noch bei 48 Prozent. Zehn Jahre später schrumpfte diese um fast zehn Prozentpunkte auf unter 40 Prozent. Dabei könnte das Wahlrecht mit nur einigen wenigen Maßnahmen um einiges moderner, einfacher und transparenter gestaltet werden. Wie bei den Arbeiterkammerwahlen könnten etwa die Wahlkarten automatisch an alle Mitglieder zugestellt werden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Wirtschaftsministerin wird aufgefordert dem Nationalrat eine Novelle des Wirtschaftskammergesetzes vorzulegen, in der die automatische, gleichzeitige und rechtzeitige Zustellung von Wahlkarten an alle Mitglieder der Wirtschaftskammer verankert wird.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.